Mitteilung eines Tierschutzvorfalls
Wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen tierschutz- oder tierseuchenrechtliche Vorgaben verstoßen wird, können Sie dies hier melden.
Durch Ihre Mitteilung können die Amtstierärzt*innen, Tierhaltungen gezielt überprüfen und Maßnahmen ergreifen, wenn das Tier tierschutzwidrig gehalten oder misshandelt wird. Bei Bedarf werden Anordnungen getroffen, um bestehende Mängel abzustellen.
Sie können sich entweder über das Online-Kontaktformular an das KVR wenden oder eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Voraussetzungen
Um Anzeigen wegen tierschutzwidriger Haltung verfolgen zu können, benötigen wir folgende Informationen:
- Halter*in des Tieres (zum Beispiel Name, Adresse, Kfz-Kennzeichen)
- Details zum Vorfall
- Hilfreich ist, wenn Zeug*innen benannt werden.
Benötigte Unterlagen
- gegebenenfalls Nachweise wie Bilder oder Videos
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Sie erhalten eine Bestätigungsmail. Wir gehen den Hinweisen so schnell wie möglich nach. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine Auskünfte über die Ermittlungen erteilt.
Gebührenrahmen
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Abteilung III/4 Veterinärwesen
Städtisches Veterinäramt
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Telefon
Fax
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Abteilung III/4 Veterinärwesen
Städtisches Veterinäramt
Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Öffnungszeiten
Mo 07.30 - 12.00 Uhr
Di 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08.30 - 15.00 Uhr
Fr 07.30 - 12.00 Uhr