Tombola anmelden

Wer öffentlich eine Tombola veranstalten will, benötigt dafür eine Genehmigung. Bei einer Tombola werden Gewinnchancen auf Preise gegen Entgelt (Los) verkauft.

Beschreibung

Eine Genehmigung wird nur gemeinnützig anerkannten Vereinen, Stiftungen oder sonstigen gemeinnützigen oder mildtätigen Einrichtungen erteilt.

Ab dem 1. Januar 2018 gelten die neue Bestimmungen der Regierung von Oberbayern:

  1. Ausspielungen mit einem Spielkapital bis zu 40.000 Euro sowie Lotterien sind mindestens eine Woche vorher bei der Gemeinde des Veranstaltungsorts anzuzeigen.
    Aus praktischen Gründen sollte die Anzeige der Gemeinde mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin vorliegen.
  2. Bei einem Spielkapital von mehr als 40.000 Euro sind Lotterien und Ausspielungen bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München anzuzeigen.
  3. Die Anzeige hat nach dem beigefügten Muster der Regierung von Oberbayern vom 5.10.2017 zu erfolgen.

Voraussetzungen

Fristen:
Die Anmeldung soll mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin erfolgen.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Die Gebühr beträgt ein Tausendstel des eingesetzten Spielkapitals.
Mindestgebühr: 30 Euro

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Grundsatz Gaststätten u.
Spielhallen, Sportwetten

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Grundsatz Gaststätten u.
Spielhallen, Sportwetten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45128

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

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