Taxibeschwerden
Wenn Sie bei einer Taxi- oder Mietwagenfahrt schlechte Erfahrungen gemacht haben, können Sie eine Beschwerde beim Taxibüro einreichen.
Beschreibung
Bei Taxifahrten kann man sich auch an die Berufsvereinigungen der Taxifahrenden wenden.
Bei Nichterscheinen des Taxis oder des Mietwagens nach Bestellung müssen Sie sich direkt an die betroffene Vermittlungszentrale wenden. Da die Vermittlungszentralen nicht unserer behördlichen Aufsicht unterliegen, sind uns gesetzlich keine Möglichkeiten gegeben, dies zu sanktionieren. Das Fehlverhalten von Fahrpersonal im Straßenverkehr (beispielsweise Drängeln, dichtes Auffahren, Beleidigen, falsch Parken) kann ausschließlich durch die Polizei verfolgt werden.
Voraussetzungen
Bitte nutzen Sie das Taxibeschwerde-Formular.
Halten Sie bitte die folgenden Informationen zu Ihrer Beschwerde bereit:
- Fahrzeugkennzeichen
- Ordnungsnummer des Taxis (soweit bekannt)
- Datum und Uhrzeit des Vorfalls
- Beschreibung des Vorfalls
- Angaben zu Zeugen (soweit bekannt)
Fragen & Antworten
Welche Rechte habe ich als Fahrgast in einemTaxi?
Zum Beispiel darauf, dass
- die Beförderungspreise eingehalten werden
- auf Wunsch eine Quittung ausgestellt wird
- kurze Fahrtstrecken nicht verweigert werden
- keine Umwege gefahren werden
Rechtliche Grundlagen
PBefG (Personenbeförderungsgesetz)
BOKraft (Verordnung über den Betrieb von
Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr)
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45174
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Nur nach Terminvereinbarung