Lebensbescheinigung

Sie erhalten eine Rente von einem ausländischen Rentenversicherungsträger? Dann müssen Sie diesem in der Regel einmal im Jahr eine Lebensbescheinigung einreichen.

Beschreibung

Personen, die von einem ausländischen Rentenversicherungsträger eine Rente beziehen, werden von diesem einmal oder auch mehrmals im Jahr aufgefordert, eine sogenannte Lebensbescheinigung einzureichen. Die betroffenen Rentenempfänger*innen erhalten in der Regel ein Formular („Lebensbescheinigung“), das ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben und nach der amtlichen Bestätigung zurückgesandt werden muss. Diese amtliche Bestätigung erhalten Sie im Bürgerbüro und im Versicherungsamt München.

Sie bekommen von uns die Lebensbescheinigung nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Unterschied zwischen Bürgerbüro und Versicherungsamt
Die Lebensbescheinigung erhalten Sie sowohl im Bürgerbüro als auch im Versicherungsamt. Im Bürgerbüro wird nur die Bescheinigung ausgestellt. Im Versicherungsamt besteht zusätzlich die Möglichkeit einer Beratung.

Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.

Voraussetzungen

  1. Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  2. Formular („Lebensbescheinigung“) des ausländischen Rententrägers 

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

gebührenfrei

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Pasing

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Pasing

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-46544

Adresse

Landsberger Straße 486
81241 München

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Kriegsopferfürsorgeleistungen

Die Leistungen dienen dem Ausgleich von gesundheitlichen Beschädigungen infolge von Krieg, Wehr- oder Zivildienst oder durch politische Inhaftierung.

Beglaubigung für Rentenzwecke

Für den Nachweis von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es notwendig, dass dem Träger Originale oder amtlich beglaubigte Unterlagen vorgelegt werden.

Hinterbliebenenrente (Telefon-Termin)

Wenn Sie einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen möchten, können Sie einen telefonischen Termin vereinbaren.

Auskunft zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung

Haben Sie Fragen zur gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung oder zur Schwerbehinderung, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Altersrente (Vor-Ort-Termin)

Wenn Sie Ihre Altersrente beantragen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

Auskunft zur Rente (Telefon-Termin)

Wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Sie einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren.

Beitragserstattung aus der Rentenversicherung

Wenn Sie einen Antrag auf Beitragserstattung stellen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

Widerspruch gegen die Rente

Wenn Sie Widerspruch gegen Bescheide Ihrer Rentenversicherung einlegen möchten, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Altersrente (Telefon-Termin)

Wenn Sie Ihre Altersrente beantragen möchten, können Sie einen telefonischen Termin vereinbaren.

Erwerbsminderungsrente (Vor-Ort-Termin)

Wenn Sie Ihre Erwerbsminderungsrente beantragen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.