Schülersammelliste für eine schulische Reise
Für die Teilnehmenden einer Klassenfahrt, Sprachreise oder Abschlussfahrt kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Schülersammelliste ausgestellt werden.
Eine Schülersammelliste ist ein anerkanntes Reisedokument für eine schulische Reise innerhalb der Europäischen Union und in die Schweiz (Beispiele: Klassenfahrt, Sprachreise, Abschlussfahrt). Sie soll verhindern, dass einzelne Schülerinnen und Schüler an der Reise nicht teilnehmen können, weil diese aus einem Drittstaat kommen und entweder
- keinen Aufenthaltstitel für Deutschland,
- keinen Ausweis oder Pass
- kein Visum für das Reiseland besitzen (insbesondere für Reisen außerhalb der Schengen-Staaten)
Die Schülersammelliste ersetzt somit für die betroffenen Schülerinnen und Schüler den erforderlichen Aufenthaltstitel oder das erforderliche Visum für die Reise. Für Schülerinnen und Schüler, die keinen eigenen Reisepass haben, ist sie gleichzeitig ein Passersatz.
Die Schule bescheinigt durch Unterschrift der Schulleitung und Anbringung des Dienstsiegel die Richtigkeit der gemachten Angaben sowie das Vorliegen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten von nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern.
Die Ausländerbehörde bescheinigt durch Unterschrift und Anbringen des Dienstsiegels:
- die Richtigkeit der Angaben zu denjenigen Mitreisenden, die nicht Staatsangehörige der Europäischen Union sind,
- die Identität derjenigen Schülerinnen und Schüler (entsprechend der angebrachten Lichtbilder), für die die Sammelliste als Passersatz dienen soll sowie
- die Berechtigung zur Wiedereinreise der Mitreisenden nach Deutschland.
Darüber hinaus bescheinigt die Ausländerbehörde, durch einen entsprechenden Vermerk, die Aussetzung der Abschiebung nach der Wiedereinreise für Schülerinnen und Schüler, deren Aufenthalt in Deutschland geduldet ist. Dieser Vermerk dient der Sicherheit der Betroffenen, da eine Duldung beim Verlassen des Bundesgebietes erlischt.
Für wen kann eine Schülersammelliste ausgestellt werden?
Staatsangehörige aus Drittstaaten. Zu den Drittstaaten gehören alle Länder, außer die der Europäischen Union, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Voraussetzungen
Die Schülersammelliste wird zusammen mit dem „Zusatzblatt für Mitreisende“ bei persönlicher Vorsprache an Lehrer ausgegeben. Sie können die Unterlagen über unser Kontaktformular anfordern. Diese erhalten Sie von uns dann auf dem Postweg.
Ausfüllen der Schülersammelliste und des „Zusatzblattes für Mitreisende“
Die Schule macht Angaben zur
- Bezeichnung und Anschrift der Schule,
- zum Reiseziel und Reisezeitraum sowie
- den begleitenden Lehrkräften
Auf dem „Zusatzblatt für Mitreisende“ werden alle Schülerinnen und Schüler, die an der Reise teilnehmen werden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, eingetragen.
Benötigte Unterlagen
- Schülersammelliste
- Zusatzblatt für Mitreisende
Persönliche Angaben der Schüler*innen:
- Familiennamen, Vorname
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Staatsangehörigkeit.
Alle, die keinen eigenen Reisepass haben, müssen noch ein aktuelles biometrisches Passfoto vorlegen.
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
Rechtliche Grundlagen
Fragen & Antworten
Diese Reiseerleichterungen gibt es nur für Gruppenreisen von Schüler*innen einer allgemein- oder berufsbildenden Schule, die in Begleitung einer Lehrkraft verreisen.
Ist ein Reisepass und Aufenthaltstitel vorhanden, stellt die Ausländerbehörde München nur dann eine Schülersammelliste aus, wenn die Reise in einen Staat der Europäischen Union gehen soll, der nicht zu den Schengen-Staaten gehört (Irland, Großbritannien, Zypern, Rumänien, Bulgarien, Kroatien).
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