Verstoß gegen das Taubenfütterungsverbot
In München ist es verboten, verwilderte Stadttauben zu füttern oder Futter und Lebensmittel auszulegen, die erfahrungsgemäß von Tauben gegessen werden.
Voraussetzung ist, dass
- die fütternde Person namentlich bekannt ist und
- mindestens eine bezeugende Person benannt wird.
Anzeigen können nur entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn die fütternde Person namentlich bekannt ist und mindestens eine Zeugin / ein Zeuge benannt werden kann.
Rechtliche Grundlagen
Taubenfütterungsverbotsverordnung der Landeshauptstadt München vom 29. März 2018
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
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