Verstoß gegen das Taubenfütterungsverbot

Im Stadtgebiet München ist das Füttern von Stadttauben (verwilderten Haustauben) verboten. Verstöße gegen das Fütterungsverbot können Sie bei uns angezeigen.

Beschreibung

In München ist es verboten, verwilderte Stadttauben zu füttern oder Futter und Lebensmittel  auszulegen, die erfahrungsgemäß von Tauben gegessen werden. Verstöße gegen das Fütterungsverbot können im Kreisverwaltungsreferat - Bußgeldstelle angezeigt werden.

Voraussetzungen

Anzeigen können nur entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn die fütternde Person namentlich bekannt ist und mindestens eine Zeugin / ein Zeuge benannt werden kann.

Rechtliche Grundlagen

Taubenfütterungsverbotsverordnung der Landeshauptstadt München vom 29. März 2018

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Bußgeldstelle

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Bußgeldstelle

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-24905

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Lagehinweis: Eingang C

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr und 16 – 18 Uhr nur mit Termin
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr

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