Laternen, Teelichter und Luftballons steigen lassen

Bis zu 500 Luftballons dürfen Sie ohne Genehmigung steigen lassen. In ganz Bayern ist es verboten Laternen oder Teelichter steigen zu lassen.

Beschreibung

Luftballons dürfen Sie im Stadtgebiet München auch in großen Mengen steigen lassen. Bis 500 Ballons brauchen Sie dazu keine Genehmigung, bei mehr als 500 Ballons müssen Sie einen Massenaufstieg von Luftballons bei der Deutschen Flugsicherung beantragen.

Laternen oder Teelichter steigen zu lassen ist in München, wie in ganz Bayern, verboten.

Wer dennoch unbemannte Himmelsballons, auch als Himmelslaternen, Skylaternen, Skyballons, Fluglaternen und dergleichen bezeichnet, steigen lässt, dem drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.

Es handelt sich bei den frei fliegenden, unbemannten Heißluftballons um nicht kontrollierbare, bewegliche, offene Feuerstätten. Deshalb weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass aus fachlicher Sicht Bedenken wegen des Brandschutzes im Umkreis der fliegenden Ballone oder unkontrollierbar landender Ballone bestehen.

Eine Ausnahme nach § 25 VVB gewährt das Kreisverwaltungsreferat München in der Regel nicht, da der Landeort der Himmelsballons nicht definiert werden kann.
Handelt es sich um steuerbare Heißluftballons (analog einem Modellflugzeug), so ist eine mögliche Ausnahme mit der Branddirektion abzustimmen.

Rechtliche Grundlagen

§ 19 und § 2 i. V. m § 3 der geltenden Verordnung zur Verhütung von Bränden (VVB)

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45127

Adresse

Ruppertstraße 11
80337 München

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