Feuerwerk (Pyrotechnik) anmelden
Wer aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geburtstag, Jubiläum) ein privates Feuerwerk kaufen und abbrennen will, braucht dazu eine Erlaubnis.
Feuerwerkskörper (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2) dürfen nur zum Jahreswechsel ohne spezielle Erlaubnis gekauft und abgebrannt werden. Ansonsten gilt:
- Kein Verkauf in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Dezember.
- Kein Abbrennen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember.
Sie müssen den Antrag mindestens acht Wochen vor dem geplanten Feuerwerk einreichen
In der Regel genehmigen wir nur ein Bodenfeuerwerk und kein Höhenfeuerwerk (wie Raketen, Feuerwerksbatterien).
Voraussetzungen
- Das Feuerwerk darf nur auf Privatgrund (nicht auf öffentlichen Straßen) mit Einverständnis des Grundstückseigentümers stattfinden.
- Die Person, die die pyrotechnischen Gegenstände abbrennt, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- In unmittelbarer Nähe dürfen sich keine Kirchen, Krankenhäuser, Tierparks, Kinder- und Altersheimen befinden.
- Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (beispielsweise Bodenfeuerwerk wie Vulkane oder Fontänen mit einer maximalen Steighöhe von 3 Metern) verwendet werden.
- Das Feuerwerk muss aus einem besonderem Anlass (zum Beispiel 50. Geburtstag, Goldene Hochzeit) stattfinden
Benötigte Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit allen Anlagen
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
40 bis 300 Euro, in der Regel 150 Euro
Rechtliche Grundlagen
Fragen & Antworten
Kann ich auch kurzfristig eine Genehmigung für ein privates Feuerwerk erhalten?
Nein, eine Verkürzung der Antragsfrist ist leider nicht möglich.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Waffen, Jagd, Fischerei
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
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