Beratung und Information zu Stadttauben

Taubenfütterungsverbot, Hilfe bei Tauben auf dem Balkon und der Terasse, Gesundheitsgefahren – wir beraten und informieren bei allen Fragen zu Tauben in München.

Beschreibung

Wir informieren zu folgenden Themen:

  • Münchener Taubenfütterungsverbot
  • Tauben von Balkonen und Terrassen fernhalten
  • Balkone, Terrassen und Fensterbretter von Taubenkot reinigen
  • Taubenhäuser in München und ihre Förderung durch die Stadt
  • Gesundheitliche Gefahren durch Stadttauben
  • Ausnahmegenehmigungen zum Fang von Stadttauben

Gebäude-Verwaltungen können auch vor Ort beraten werden.

Anfragen können telefonisch oder schriftlich gestellt werden.

Fragen & Antworten

Wer ist für die Stadttauben zuständig?
Stadttauben sind verwilderte Haustauben und damit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) „herrenlos“. Die Landeshauptstadt München ist nur in einigen wenigen Fällen zum Handeln befugt oder verpflichtet.

Ist in München das Füttern von Stadttauben verboten?
Ja, Verstöße können mit Bußgeld belegt werden.

Fördert die Landeshauptstadt München die Einrichtung und Betreuung von Taubenhäusern?
Ja, sowohl die Einrichtung als auch die Betreuung von Taubenhäusern kann gefördert werden.

Rechtliche Grundlagen

Freiwillige Leistung auf Grund eines Stadtratsbeschlusses

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Abt. 2 Sicherheit und Ordnung

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Abt. 2 Sicherheit und Ordnung

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Ruppertstraße 11
80337 München

Lagehinweis: Eingang C

Ähnliche Leistungen

Tierkörperbeseitigung

Wenn Sie ein herrenloses totes Tier auf öffentlichem Grund finden, dann informieren Sie bitte den Einsammeldienst des Abfallwirtschaftsbetriebs München.

Meldung von Ambrosiabefall

Wer die auf Menschen allergen wirkende Ambrosia in München sichtet, kann dies der Stadt melden.

Ungeziefer in Lebensmittelbetrieb

Wenn Sie in Ihrem Lebensmittelbetrieb einen Schädlingsbefall bemerken, dann finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner.

Meldung von Ratten

Ratten übertragen Infektionskrankheiten und werden als „Gesundheitsschädlinge“ im Sinne des Infektionsschutzrechts bekämpft. Wir nehmen Meldungen dazu entgegen.

Verstoß gegen das Taubenfütterungsverbot

Im Stadtgebiet München ist das Füttern von Stadttauben (verwilderten Haustauben) verboten. Verstöße gegen das Fütterungsverbot können Sie bei uns angezeigen.

Mitteilung eines Tierschutzvorfalls

Wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen tierschutz- oder tierseuchenrechtliche Vorgaben verstoßen wird, können Sie dies hier melden.

Wildtiere und Jagd in der Stadt

Zahlreiche Wildtierarten leben in der Stadt. Da sich Menschen und Wildtiere den Lebensraum teilen müssen, kann es zu Problemen kommen.