Lärmbelästigung

Sie fühlen sich durch Lärm in der Nachbarschaft gestört? Ist der Lärm privat verursacht, können Sie bei uns Anzeige erstatten.

Beschreibung

Zum Thema Lärm gibt es unterschiedliche Vorschriften und Zuständigkeiten. Einen Überblick erhalten Sie auf den Informationsseiten des Referates für Klima- und Umweltschutz.

Ein häufiges Problem sind Lärmbelästigungen durch Nachbarschaftslärm.

  • Um Ruhestörungen durch Nachbarschaftslärm (Musik, Hausarbeiten, Gartenarbeiten) zu vermeiden, hat die Stadt München eine Verordnung erlassen, in der Ruhezeiten geregelt sind. Die Hausarbeits- und Musiklärmverordnung legt grundsätzlich eine Nachtruhe zwischen 22 und 7 Uhr und eine Mittagsruhe zwischen 12 und 15 Uhr für ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten fest. Nähere Einzelheiten und Ausnahmen können Sie in der Verordnung nachlesen (zum Download erhältlich).
  • Wenn Sie gravierende oder dauerhafte Verstöße gegen diese Verordnung melden wollen, können Sie sich an die Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsreferat wenden.Die Bußgeldstelle prüft den Sachverhalt und hört alle Betroffenen an, bevor eine Entscheidung über ein mögliches Bußgeld getroffen wird.

Bei sofortigem Handlungsbedarf müssen Sie sich an die Polizei wenden.

Voraussetzungen

Anzeigen können nur entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn die anzuzeigende Person namentlich bekannt ist.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Anzeige von Lärmbelästigung/ Ruhestörung durch Nachbar-schaftslärm Zeugen angeben müssen. Geeignete Zeugen sind Nachbarn. Auch diese müssen durch den Lärm zur genannten Tatzeit erheblich belästigt worden sein. Personen, die sich in Ihrer Wohnung aufhielten, dienen nicht als geeignete Zeugen.  Sie sowie die Zeugen müssen bei einer möglichen Verhandlung vor dem Amtsgericht aussagen.


Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Gebührenfrei

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Bußgeldstelle
Sicherheits- und Ordnungsrecht

Post

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