Verstoß gegen das Taubenfütterungsverbot
Im Stadtgebiet München ist das Füttern von Stadttauben (verwilderten Haustauben) verboten. Verstöße gegen das Fütterungsverbot können Sie bei uns angezeigen.
Beschreibung
In München ist es verboten, verwilderte Stadttauben zu füttern oder Futter und Lebensmittel auszulegen, die erfahrungsgemäß von Tauben gegessen werden. Verstöße gegen das Fütterungsverbot können im Kreisverwaltungsreferat - Bußgeldstelle angezeigt werden.
Voraussetzungen
Anzeigen können nur entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn die fütternde Person namentlich bekannt ist und mindestens eine Zeugin / ein Zeuge benannt werden kann.
Rechtliche Grundlagen
Taubenfütterungsverbotsverordnung der Landeshauptstadt München vom 29. März 2018
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Bußgeldstelle
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Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Bußgeldstelle
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Fax: +49 89 233-24905
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Lagehinweis: Eingang C
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr und 16 – 18 Uhr nur mit Termin
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