Gynäkologische Ambulanz für Nichtversicherte – MAGGY

Wenn Sie nicht ausreichend krankenversichert sind oder keinen Zugang zu einer ärztlichen Versorgung haben, können Sie unsere gynäkologische Sprechstunde besuchen.

Beschreibung

Unsere Leistungen

  • gynäkologische Beratung und Untersuchung
  • gynäkologische Krebsvorsorgeuntersuchung
  • infektiologische Untersuchungen
  • Beratung und Untersuchung auf sexuell übertragbare Infektionen (STI)
  • sozialpädagogische Fachberatung


Unser Team
Unser Team besteht aus Frauenärztinnen, medizinischen Fachangestellten und Sozialpädagog*innen.

Wir sprechen englisch, französisch, serbokroatisch, mazedonisch, bulgarisch, russisch. Für andere Sprachen ziehen wir Dolmetscher*innen hinzu.

MAGGY ist die Münchner Ambulanz im Gesundheitsreferat für Gynäkologie.

 

Voraussetzungen

Das Angebot richtet sich an Mädchen und Frauen,

  • die auf Grund verschiedener Umstände nur eingeschränkten oder keinen Zugang zur ärztlichen Versorgung haben
  • die in Deutschland nicht ausreichend krankenversichert sind

Fragen & Antworten

Ja, das gesamte Angebot, inklusive der Beratung und Untersuchungen, ist anonym.

Nein, das gesamte Angebot, inklusive der Beratung und Untersuchungen, ist kostenlos.
Ausnahme: HIV-Schnelltest auf Wunsch (Kosten: 26 Euro)

Nein. Sie können während unserer Öffnungszeiten ohne Voranmeldung kommen. Bitte planen Sie Wartezeit ein.

Einzelne Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft sind möglich.
Für die reguläre Schwangerschaftsvorsorge leiten wir Sie weiter.

Wir beraten ausführlich zur Empfängnisverhütung. Wenn Sie sich anschließend für eine hormonelle Verhütung, zum Beispiel die „Pille“ oder für eine Spiraleinlage entscheiden, leiten wir sie zu einem Familienplanungszentrum weiter.

HIV-Infektion, Syphilis, Hepatitis A/ B/ C, Gonorrhoe und Chlamydien-Infektion

Es besteht die Möglichkeit, die Untersuchungsergebnisse telefonisch zu erfragen. Selbstverständlich können Sie auch persönlich vorbeikommen.

Manche Erkrankungen und Infektionen können von uns behandelt werden.
Bei komplexen Erkrankungen vermitteln wir Sie an eine weiterführende Einrichtung weiter. Wir leiten Sie ebenso an die „Clearingstelle Gesundheit“ weiter, um gegebenenfalls einen ausreichenden Versicherungsschutz herzustellen oder im Falle einer medizinischen Behandlung die Kostenübernahme zu klären.

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
SG Beratungsstellen STI / ProstSchG

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
SG Beratungsstellen STI / ProstSchG

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-66996

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Öffnungszeiten

  • Mo. 13:00 - 15:00
  • Di. geschlossen
  • Mi. geschlossen
  • Do. geschlossen
  • Fr. geschlossen
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Ähnliche Leistungen

Medizinische Rehabilitation

Wenn Sie einen Antrag auf medizinische Rehabilitation stellen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche Behandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Notfall durch behandelnde Ärzt*innen wünschen.

Umweltmedizinische Beratung

Die Abteilung Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsreferat berät gemäß Gesundheitsdienstgesetz Münchner Bürger*innen zu umweltmedizinischen Fragestellungen.

Beratung durch die Patientenbeauftragte

Die Patientenbeauftragte nimmt Fragen, Sorgen, Probleme, aber auch Lob von Patient*innen in München auf und informiert über Beratungs- und Beschwerdestellen.

Amtsärztliche Begutachtung – Kindergeldanspruch bei Erkrankung

Ist Ihr erwachsenes Kind länger als sechs Monate krank und muss seine Ausbildung unterbrechen, können Sie mit einem Gutachten den Kindergeldanspruch nachweisen.

Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln

Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.

Amtsärztliche Begutachtung – Prüfungsfähigkeit

Studierende der Rechtswissenschaften (Jurastudent*innen) können durch den Gerichtsärztlichen Dienst eine Begutachtung der Prüfungsfähigkeit durchführen lassen.