Umweltmedizinische Beratung

Die Abteilung Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsreferat berät gemäß Gesundheitsdienstgesetz Münchner Bürger*innen zu umweltmedizinischen Fragestellungen.

Beschreibung

Sie vermuten, dass bei Ihnen Umweltbedingungen gesundheitliche Beschwerden verursachen? Oder Sie haben Bedenken, dass konkrete Schadstoffe Auswirkungen auf Ihre Gesundheit haben? Dann können Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über den Postweg kontaktieren und Ihr Problem schildern.

Wir beraten Sie gerne telefonisch dazu, ob ein Zusammenhang zwischen Ihren Beschwerden und bestimmten Umweltbelastungen oder Schadstoffen vorliegen könnte. Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an, da im persönlichen Gespräch Ihre Fragen am besten erläutert werden können.

Zusätzlich können wir Ihnen Hinweise geben, wohin Sie sich wenden können, um den Sachverhalt weiter abzuklären. Sollten Sie weitergehendes Informationsmaterial benötigen, stellen wir Ihnen dies zur Verfügung oder teilen Ihnen mit, wo Sie dies finden können. Ausgewählte Informationsmaterialien finden Sie am Ende dieser Seite.
Als Gesundheitsamt führen wir selbst keine Messungen oder Begutachtungen durch. Wenn Sie Messungen (beispielsweise von Schadstoffen der Raumluft) oder ein Gutachten veranlassen wollen, steht Ihnen das
Sachverständigenverzeichnis der IHK für die Suche nach Messinstituten und Baubiologen (Suchbegriff z. B. „Schadstoffe in Innenräumen“) zur Verfügung. Den Link finden Sie untenstehend.

Unabhängig von unserer Beratung sollten Sie körperliche Beschwerden immer durch eine niedergelassene (Fach-)Ärztin oder einen niedergelassenen (Fach-)Arzt abklären lassen. Auch der tatsächliche Nachweis von Schadstoffen in Ihrer Umgebung kann eine ärztliche Diagnostik nicht ersetzen.

Wir bitten Sie zu beachten, dass ärztliche Untersuchungen und Behandlungen (Diagnostik und Therapie) oder Beratungen zu Rechtsfragen nicht Bestandteil unseres Beratungsangebotes sind.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

kostenlos

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG), Artikel 13

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Umwelthygiene/-medizin

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Umwelthygiene/-medizin

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47846

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Montag bis Freitag
09.00 - 12.00 Uhr

nur telefonische Beratung!

Ähnliche Leistungen

Gynäkologische Ambulanz für Nichtversicherte – MAGGY

Wenn Sie nicht ausreichend krankenversichert sind oder keinen Zugang zu einer ärztlichen Versorgung haben, können Sie unsere gynäkologische Sprechstunde besuchen.

Amtsärztliche Begutachtung – Kindergeldanspruch bei Erkrankung

Ist Ihr erwachsenes Kind länger als sechs Monate krank und muss seine Ausbildung unterbrechen, können Sie mit einem Gutachten den Kindergeldanspruch nachweisen.

Amtsärztliche Begutachtung – Prüfungsfähigkeit

Studierende der Rechtswissenschaften (Jurastudent*innen) können durch den Gerichtsärztlichen Dienst eine Begutachtung der Prüfungsfähigkeit durchführen lassen.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche Behandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Notfall durch behandelnde Ärzt*innen wünschen.

Medizinische Rehabilitation

Wenn Sie einen Antrag auf medizinische Rehabilitation stellen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

Amtsärztliche Begutachtung – Notwendigkeit einer Kurmaßnahme (Beihilfe)

Nach den Beihilfeverordnungen müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme vor Kurbeginn amtsärztlich prüfen lassen.

Beratung durch die Patientenbeauftragte

Die Patientenbeauftragte nimmt Fragen, Sorgen, Probleme, aber auch Lob von Patient*innen in München auf und informiert über Beratungs- und Beschwerdestellen.

Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln

Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.