Amtsärztliches Gutachten – Außergewöhnliche Belastungen
Auf Anforderung Ihrer Steuerbehörde können Sie amtsärztliche Gutachten zu besonderen Aufwendungen und Belastungen im Rahmen des Einkommenssteuerrechts beantragen.
Beschreibung
Auf Anforderung oder Anordnung der zuständigen Steuerbehörde können Bürger*innen amtsärztliche Gutachten zu folgenden Fragestellungen beantragen:
- Außergewöhnliche Belastung durch:
Kurkosten und bei Vorsorgekuren
Anschaffung medizinischer Hilfsmittel
psychotherapeutische Behandlungen
Betreuung alter und hilfloser Menschen durch eine Begleitperson
wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden - Freibetrag bei Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe
Hinweise:
- Der Untersuchungstermin muss schriftlich oder per E-Mail beantragt werden.
- Der Fragebogen (bitte unbedingt Telefon- und Handynummer angeben), die Beurteilungsgrundlage, die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung, Unterlagen und Befunde der behandelnden Ärzt*innen müssen dem Antrag beigelegt werden.
- Eine Bearbeitung bzw. ggf. Terminvergabe erfolgt erst nach Vorliegen aller genannten Unterlagen und kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
- Von telefonischen Anfragen zur Terminvergabe bitten wir abzusehen.
Voraussetzungen
Eine Bearbeitung ist nur bei Vorliegen aller Unterlagen möglich!
Benötigte Unterlagen
Zur Anmeldung:
- ausgefüllter Fragebogen
- ausgefüllte Beurteilungsgrundlage
- ausgefüllte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- Unterlagen und Befunde der behandelnden Ärzt*innen, Krankenhausberichte etc.
Fragen & Antworten
Welche Informationen enthält ein amtsärztliches Gutachten?
Grundsätzlich gelten für Amtsärzt*innen die gleichen strengen Schweigepflichtsregelungen wie für behandelnde Ärzt*innen. Die von der Abteilung erstellten amtsärztlichen Gutachten begrenzen sich auf eine zusammenfassende Beurteilung der Untersuchung unter enger Bezugnahme auf die im Auftrag gestellten Fragen. Die Auftraggeber erhalten also nur jene Untersuchungsergebnisse, die sie für ihre Personalentscheidung benötigen. Alles was darüber hinaus geht (zum Beispiel Diagnose, eigene und auswärtig erhobene Befunde) verbleibt bei unseren Unterlagen und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Rechtliche Grundlagen
Einkommenssteuergesetzgebung
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Ärztlicher Bereich
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Ärztlicher Bereich
Schwanthalerstraße 69
80336 München
Fax: +49 89 233-66809
Adresse
Schwanthalerstraße 69
80336 München
Raum: 330/331
Öffnungszeiten
-
Mo.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Di.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Mi.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Do.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 - Fr. 07:45 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Es befindet sich ein behindertengerechter Zugang sowie behindertengerechte Sanitäreinrichtungen im Gebäude.