Engagement als Schulweghelfer*in

Sie wollen Ihre Zeit den Schulkindern widmen und uns helfen, die Schulwegsicherheit zu erhöhen? Wir beraten und begleiten Sie gerne.

Beschreibung

​Das Mobilitätsreferat bietet Ihnen die Möglichkeit, als ehrenamtliche*r Schulweghelfer*in in unserer Stadtgesellschaft mitzuwirken.

Über 500 Ehrenamtliche sind bereits an den genehmigten und gesicherten Örtlichkeiten an den Grund- und Förderschulen der Landeshauptstadt München tätig.

Helfen Sie mit und engagieren Sie sich als Schulweghelfer*in!

​Schulweghelfer*innen haben die wertvolle Aufgabe, Kinder vom unbeabsichtigten Überschreiten der Straße abzuhalten und ein gemeinsames, sicheres Queren der Straße zu gewährleisten. Sie verdeutlichen auch die besondere Sorgfaltspflicht der Verkehrsteilnehmenden gegenüber Kindern, haben aber keine polizeilichen Befugnisse.

  • ​Für Ihren Einsatz im Ehrenamt erhalten Sie von der Landeshauptstadt München zudem für jede angefangene Stunde eine Aufwandsentschädigung von 8 Euro (netto). Bei mehr als zwei Einsätzen am Tag können Sie maximal 20 Euro pro Tag erhalten.
  • Sie erhalten wetterfeste gelbe Warnkleidung und eine Kelle, damit Sie als Schulweghelfer*in erkennbar sind.
  • Während Ihrer Tätigkeit selbst sowie auf dem direkten Weg zu Ihrem Einsatzort und zurück, sind Sie bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) unfallversichert. Diese Versicherung ist für Sie kostenlos.
  • Sie kommen vor und/oder nach dem Unterricht jeweils etwa eine halbe Stunde zu Ihrem Einsatzort.
  • Ein Standort kann auch von mehreren Ehrenamtlichen betreut werden.

Voraussetzungen

Oft sind es Eltern und Verwandte von Schulkindern, die mit Ihrem Einsatz für einen sicheren Schulweg sorgen. Mithelfen kann beim Schulwegdienst allerdings jeder Erwachsene, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Sie sind volljährig und körperlich fit,
  • Sie sind zuverlässig und pünktlich,
  • Sie können bei Wind und Wetter draußen stehen und bewahren auch unter Stress oder in schwierigen Situationen immer Ruhe und Übersicht.

Bürgerschaftliches Engagement findet überall in der Stadtgesellschaft statt - unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität beziehungsweise Orientierung.

Für die ehrenamtlichen Schulwegdienste ist es wichtig, dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um die polizeilichen Einweisungen vor Ort zu verstehen. Falls Sie einen Aufenthaltstitel haben, muss dieser eine Erwerbstätigkeit erlauben, damit Sie die Aufwandsentschädigung erhalten können.

Wir freuen uns auf Sie!

Benötigte Unterlagen

Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit folgenden Informationen:

  • Ihr vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Telefonnummer.

Falls Sie bereits im Vorfeld wissen, an welcher Grundschule Sie gerne tätig sein möchten, freuen wir uns, wenn Sie dies in Ihrer Bewerbungsmail angeben.

Nach Erhalt Ihrer E-Mail werden wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Alternativ können Sie uns auch gerne telefonisch kontaktieren.

Weiterer Ablauf des Bewerbungsprozesses

Folgende Unterlagen erhalten Sie von uns im Anschluss per Post oder E-Mail:

  • Ein Aufforderungsschreiben zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses. Die Kosten hierfür übernimmt die Landeshauptstadt München.
  • Eine ärztliche Bescheinigung, die von Ihrem Hausarzt ausgefüllt werden muss.

Sobald uns das erweiterte Führungszeugnis vorliegt, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zur Unterzeichnung der Vereinbarung sowie zur Ausgabe der wetterfesten Warnkleidung zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass für die Unterzeichnung der Vereinbarung auch das ärztliche Attest vorliegen muss.

Nach der Unterzeichnung erhalten Sie eine Einweisung durch die zuständige Polizei an Ihrem Einsatzort. Im Anschluss können Sie mit dem Schulweghelferdienst starten.

Fragen & Antworten

  • Schulweghelfer*innen sind Erwachsene, die ehrenamtlich für die Stadt München tätig sind und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten. Ansprechpartner ist das Mobilitätsreferat. 
  • Schülerlotsen sind Schüler*innen, die an ihrer Schule den jüngeren Kindern beim Überqueren der Straße helfen. Die Schülerlotsen-Teams werden direkt an der jeweiligen Schule organisiert und von der Polizei betreut.

Personen mit einschlägigen Vorstrafen dürfen keine Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe übernehmen. Aus diesem Grund sind wir seit dem 1. Januar 2012 gesetzlich verpflichtet, von Ehrenamtlichen, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder auf ähnliche Weise mit ihnen in Kontakt stehen, ein sogenanntes „Erweitertes Führungszeugnis“ gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) einzufordern.

Damit für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen, übernehmen wir die Gebühren für das erweiterte Führungszeugnis.

Für die Ausübung des Schulweghelferdienstes ist ein ärztliches Attest zwingend erforderlich. Schulweghelfer*innen übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe im öffentlichen Raum, bei der körperliche Fitness unerlässlich ist – unter anderem, um schnell und sicher reagieren zu können. Da Schulweghelfer*innen bei Wind und Wetter im Einsatz sind, ist eine gute gesundheitliche Verfassung besonders wichtig.

Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir im Sinne unserer Fürsorgepflicht gegenüber allen Beteiligten – den Kindern, Eltern sowie den Ehrenamtlichen selbst – auf einer ärztlichen Bestätigung der gesundheitlichen Eignung bestehen müssen.

Landeshauptstadt München

Mobilitätsreferat
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Adresse

Sendlinger Straße 1
80331 München

Bitte kontaktieren Sie uns schriftlich.

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