Aufnehmen in das Wählerverzeichnis
Sie möchten bei der Bundestagswahl wählen und sind nach dem 15. August 2021 umgezogen oder eingebürgert worden? Dann beachten Sie bitte Folgendes.
Umzug
Sie sind nach dem 15. August 2021 umgezogen, dann müssen Sie folgendes beachten:
- Zuzug nach München (Hauptwohnsitz) - Die Frist für einen Antrag auf Aufnahme ins Münchner Wählerverzeichnis ist am 5. September abgelaufen. Sie können sich bis zum 5. September 2021 nachträglich in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Dies müssen Sie beim Wahlamt beantragen. Sollten Sie diesen Antrag stellen, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Gemeinde. Sie haben dann die Möglichkeit dort Briefwahl zu beantrgen und sich die Unterlagen an Ihre neue Adresse in München schicken zu lassen.
- Wegzug aus München - Die Frist für einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis am neuen Hauptwohnsitz ist am 5. September abgelaufen. Sie bleiben weiterhin in dem Wahlraum wahlberechtigt, der Ihnen auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mitgeteilt wurde. Das heißt, auch wenn Sie hier nicht mehr wohnen, können Sie hier wählen oder Briefwahlunterlagen beim Münchner Wahlamt beantragen.Wenn Sie an Ihrem neuen Hauptwohnsitz wählen möchten, können Sie sich dort bis zum 5. September 2021 in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen.
- Umzug innerhalb Münchens - Sie bleiben weiterhin in dem Wahlraum wahlberechtigt, der Ihnen auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mitgeteilt wurde. Sie können entscheiden, ob Sie dort wählen möchten oder Briefwahl beantragen. Die Informationen dazu stehen auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Einbürgerung (deutsche Staatsangehörigkeit)
- Sie haben Ihre Einbürgerungsurkunde bis zum 5. September 2021 bekommen? Dann müssen Sie nichts tun. Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und bekommen Ihre Wahlbenachrichtigung mit der Post.
- Sie haben Ihre Einbürgerungsurkunde nach dem 5. September 2021 bekommen? Dann müssen Sie sich nachträglich in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Ihr Antrag muss bis spätestens Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr, beim Wahlamt sein.
Voraussetzungen
- die deutsche Staatsbürgerschaft haben
- mindestens 18 Jahre alt sind
- seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind oder ihren Lebensmittelpunkt hier haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
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