Personalzustimmung für Kindertageseinrichtungen
Wenn Sie eine pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft ohne anerkannten Abschluss einstellen möchten, müssen Sie eine Personalzustimmung beantragen.
Das Referat für Bildung und Sport prüft dann, ob eine berufliche Eignung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben vorliegt. Der Nachweis über die Eignung führen Sie in der Regel über Zeugnisse des beruflichen Abschlusses und im Einzelfall über praktische Erfahrung im Bereich der Kindertagesbetreuung. Welche Abschlüsse sich eignen, sind in der Datenbank des Bayerischen Landesjugendamtes gespeichert.
Im Einzelfall kann das Referat für Bildung und Sport von den Anforderungen des Bayerischen Landesjugendamtes abweichen, wenn die Vermittlung der Bildungs- und Erziehungsziele gleichwertig sichergestellt werden kann.
Bestätigt das Referat für Bildung und Sport die Qualifikation als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft, kann die Einstellung erfolgen.
Der Antrag auf Personalzustimmung ist ab sofort nur noch online möglich. Öffnen Sie dafür bitte den Link „Online-Antrag Personalzustimmung“ unter „Formulare und Links“.
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Urkunden und Zeugnisse zu erworbenen Abschlüssen
- Ausbildungs- oder Studieninhalte
- Nachweis über Sprachkenntnisse in Deutsch
- Aktuelle Personalliste
- Falls vorhanden: Arbeitszeugnisse oder Nachweise über Praxiserfahrungen
Bitte reichen Sie die Dokumente in deutscher Sprache ein.
Rechtliche Grundlagen
Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Koordination und Aufsicht freie Träger
Team Freigemeinnützige und sonstige Träger
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Koordination und Aufsicht freie Träger
Team Freigemeinnützige und sonstige Träger
Bayerstraße 28
80335 München
Fax: 089 233-84470
Adresse
Landsberger Straße 30
80339 München