Gebührenermäßigung für städtische Kitas
Wenn Ihr Kind in eine städtische Kindertageseinrichtung geht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der Kita-Gebühren beantragen.
Beschreibung
Die Kita-Gebühr setzt sich zusammen aus der Besuchsgebühr und dem Verpflegungsgeld. Unter bestimmten Voraussetzungen können das Verpflegungsgeld und/oder die Besuchsgebühr ermäßigt werden. Für Kindergartenkinder, die eine städtische Kita besuchen, müssen Sie in der Regel keine Besuchsgebühr bezahlen (Ausnahme siehe in der "Broschüre Kita-Gebühren"). In diesem Fall müssen Sie auch keine Ermäßigung beantragen.
Voraussetzungen
Sie können eine Gebührenermäßigung beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:
- Ihre jährlichen Einkünfte liegen unter 80.000 Euro (brutto).
Sie können eine einkommensabhängige Ermäßigung der Besuchsgebühr jeweils für ein Einrichtungsjahr (1. September bis 31. August) beantragen. Maßgeblich für die Berechnung der Ermäßigung ist in der Regel das Haushaltseinkommen des vorletzten Jahres. - Sie erhalten Kindergeld für ältere Geschwister.
Sie können eine Geschwisterermäßigung beantragen. Bei einem älteren Geschwisterkind verringert sich die Besuchsgebühr. Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern entfällt die Besuchsgebühr komplett. - Sie erhalten aktuell Sozialleistungen.
Wenn ein Sorgeberechtigter im Haushalt Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen erhält, entfällt in der Regel auf Antrag die Besuchsgebühr und das Verpflegungsgeld. - Sie sind in einer sozialpädagogischen Notlage.
Die Besuchsgebühr und das Verpflegungsgeld können für ein Einrichtungsjahr ganz oder teilweise übernommen werden. Den Antrag hierfür müssen Sie bei der Bezirkssozialarbeit (BSA) in den städtischen Sozialbürgerhäusern stellen. - Sie tragen eine besondere finanzielle Belastung. Für die einkommensbezogene Ermäßigung können besondere Belastungen wie zum Beispiel Kreditraten, Unterhaltsleistungen oder Umzugskosten berücksichtigt werden. Stellen Sie dafür nach Erhalt Ihres Gebührenbescheids bei der Zentralen Gebührenstelle einen formlosen Antrag auf wirtschaftliche Jugendhilfe. Beratung zu Kita-Kosten
- Sie leben in einer Gemeinschaftsunterkunft, einer MVK-Einrichtung oder einem Frauenhaus.
- Sie betreuen ein Pflegekind und bekommen Pflegegeld vom Stadtjugendamt.
Benötigte Unterlagen
- Erstantrag bei Neueintritt in die Kita:
Wenn Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung anmelden, können Sie auf dem Aufnahmeblatt ankreuzen, dass Sie eine Gebührenermäßigung wünschen. Für eine vorläufige Ermäßigung aufgrund Ihrer Einkünfte geben Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag eine Selbsteinschätzung zu Ihrem Jahreseinkommen in der Kita ab. Ihre Einkommensnachweise können Sie gleich bei der Anmeldung abgeben oder nachreichen. - Folgeantrag für das neue Einrichtungsjahr:
Wenn Ihr Kind bereits eine Kita besucht, bekommen Sie den Antrag auf Gebührenermäßigung in Ihrer Einrichtung. In der Online verfügbaren aktuellen Broschüre zu den Kitagebühren finden Sie eine Auflistung aller weiteren benötigten Unterlagen. Das ausgefüllte Antragsformular und Ihre Unterlagen geben Sie entweder in der Kita ab oder senden es direkt an die Zentrale Gebührenstelle.
Rechtliche Grundlagen
Kindertageseinrichtungsgebührensatzung
Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG)
§ 90 SGB VIII
Bildungs- und Teilhabepaket
Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Zentrale Gebührenstelle
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Zentrale Gebührenstelle
Bayerstraße 28
80335 München
Fax: +49 89 233-84494
Adresse
Landsberger Straße 30
80339 München
Eine persönliche Beratung in der Landsberger Straße 30 ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Wir beraten Sie gerne telefonisch. Die Telefonnummer sowie die individuellen persönlichen Sprechzeiten Ihrer zuständigen Sachbearbeitung entnehmen Sie bitte den Schreiben oder Bescheiden der Zentralen Gebührenstelle. Gerne teilt Ihnen diese Daten auch Ihre Kindertageseinrichtung mit. Für eine persönliche Beratung vor Ort vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung.