Personalzustimmung für Kindertageseinrichtungen
Wenn Sie eine pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft ohne anerkannten Abschluss einstellen möchten, müssen Sie eine Personalzustimmung beantragen.
Beschreibung
Sie können als freier Träger auch pädagogische Fach- oder Ergänzungskräfte einstellen, die keinen in Deutschland anerkannten Abschluss nach § 16 AVBayKiBiG haben. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Personalzustimmung einreichen. Dazu müssen Sie deren Qualifikation nachweisen.
Das Referat für Bildung und Sport prüft dann, ob eine berufliche Eignung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben vorliegt. Der Nachweis über die Eignung führen Sie in der Regel über Zeugnisse des beruflichen Abschlusses und im Einzelfall über praktische Erfahrung im Bereich der Kindertagesbetreuung. Welche Abschlüsse sich eignen, sind in der Datenbank des Bayerischen Landesjugendamtes gespeichert.
Im Einzelfall kann das Referat für Bildung und Sport von den Anforderungen des Bayerischen Landesjugendamtes abweichen, wenn die Vermittlung der Bildungs- und Erziehungsziele gleichwertig sichergestellt werden kann.
Bestätigt das Referat für Bildung und Sport die Qualifikation als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft, kann die Einstellung erfolgen.
Der Antrag auf Personalzustimmung ist ab sofort nur noch online möglich. Öffnen Sie dafür bitte den Link „Online-Antrag Personalzustimmung“ unter „Formulare und Links“.
Benötigte Unterlagen
- Tabellarischer Lebenslauf
- Urkunden und Zeugnisse zu erworbenen Abschlüssen
- Ausbildungs- oder Studieninhalte
- Nachweis über Sprachkenntnisse in Deutsch
- Aktuelle Personalliste
- Falls vorhanden: Arbeitszeugnisse oder Nachweise über Praxiserfahrungen
Bitte reichen Sie die Dokumente in deutscher Sprache ein.
Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Abteilung Freie Träger
Team Freigemeinnützige und sonstige Träger
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