Amtlicher Lageplan
Ein Amtlicher Lageplan wird als Beilage zum Bauantrag benötigt. Welche Ausführung notwendig ist, entscheidet die Lokalbaukommission.
Beschreibung
Ein Amtlicher Lageplan wird als Beilage zum Bauantrag benötigt. Es gibt drei verschiedene Ausführungen. Je nach Art des Bauvorhabens entscheidet die Lokalbaukommission, welche Ausführung notwendig ist:
- Kartenausschnitt mit Nachbarn: Nennung des Eigentümers unter Bauherr notwendig.
- Amtlicher Lageplan ohne Angaben des Baureferats: Karte, Nachbarn, Denkmalkarte, GB-Belastungen
- Amtlicher Lageplan mit Angaben des Baureferats: Karte, Nachbarn, Denkmalkarte, GB-Belastungen, HW1940, HFP, Widmung
Abgabe von Zwischenergebnissen vorab: Kartenausschnitt, Nachbarangaben, Grundwasserstand HW 1940
Aktualisierung eines abgelaufenen Amtlichen Lageplans: Ein abgelaufener Lageplan kann nur einmalig aktualisiert werden. Bitte die Antragsnummer des zu aktualisierenden Amtlichen Lageplans im Antragsformular unter „Sonstige Mitteilungen“ angeben.
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