Beschreibung

Der Friedhof Perlach wurde im Jahr 1902 durch die damals selbstständige Gemeinde Perlach errichtet. Im Jahr 1930 erfolgte die Eingemeindung nach München.

Im Eingangsbereich des Friedhofs befindet sich das Friedhofsgebäude. Hier werden die Verstorbenen aufgebahrt und die Trauerfeiern für Beerdigungen abgehalten.

Im Friedhof Perlach gibt es etwa 1.400 Grabstätten. Das Friedhofsgelände umfasst eine Fläche von 0,26 Hektar.

Der Friedhof Perlach ist nicht ständig besetzt und wird durch den Neuen Südfriedhof verwaltet.

Fläche

0.3 Hektar

Grabplätze

1.400 Plätze

Grabarten

  • Erdgräber
  • Urnengräber

Ruhezeit

10 Jahre

Grabkosten

Die Kosten für den Grabplatz richten sich entsprechend der Friedhofsgebührensatzung nach der Art und Lage des Grabes. Auf dem Friedhof Perlach gibt es folgende Grabstätten:

  • Erdgrab in erster Reihe
  • Erdgrab in zweiter oder folgenden Reihen
  • Mauergrab
  • Anlagengrab
  • Urnenerdgrab in erster Reihe
  • Urnenerdgrab in zweiter oder folgenden Reihen

Service

  • Fahrservice für Senior*innen

Friedhofstyp

  • Stadtteilfriedhof

Bildergalerie

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Friedhof Perlach

Telefon

Post

Fax: +49 89 4028794389 − Verwaltung Neuer Südfriedhof

Adresse

Putzbrunner Straße 51
81739 München

 

Zugang zum Friedhof:

  • November bis Februar: 8 bis 17 Uhr
  • März: 8 bis 18 Uhr
  • April bis August: 8 bis 20 Uhr
  • September bis Oktober: 8 bis 19 Uhr

Servicezeiten der zuständigen Verwaltung im Neuen Südfriedhof:

  • Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
  • Freitag: 8 bis 12 Uhr

Ähnliche Leistungen

Verzicht auf Grabnutzungsrechte

Wenn die vorgeschriebene Ruhezeit abgelaufen ist, können Sie Grabnutzungsrechte aufgeben.

Grabnutzungsrecht verlängern

Wenn Sie ein Grabnutzungsrechts verlängern wollen, fallen Gebühren an.

Grabnutzungsrecht übertragen

Bestehende Gräber müssen eine oder einen Verantwortlichen haben. Die notwendigen Informationen dazu erfahren Sie hier.

Grabnutzungsrecht erwerben

Ein Grabnutzungsrecht für ein Grab können Sie bei einem aktuellen Todesfall oder auch zu Lebzeiten im Vorkauf erwerben.

Grabnutzungsrecht im Urnen-Friedhof erwerben

Ein Grabnutzungsrecht für eine Urnen-Grabstätte im Friedhof am Krematorium können Sie bei einem aktuellen Todesfall oder bereits zu Lebzeiten erwerben.