Förderung internationaler Kulturprojekte
Wenn Sie Kunstschaffende*r mit Wohnsitz/Arbeitsschwerpunkt in München sind und an internationalen Projekten arbeiten, können Sie sich für eine Förderung bewerben.
Beschreibung
Das Kulturreferat der Landeshauptstadt München fördert den internationalen Kulturaustausch und die länderübergreifende Kooperation Münchner Kulturschaffender. Gefördert werden internationale Projekte aller Sparten in München und Projekte mit Beteiligung Münchner Akteure im Ausland, insbesondere durch Zuschüsse für Reise-, Unterbringungs-, Produktionskosten und Künstler*innenhonorare.
Einreichungsfristen
Förderungen von weniger als 1.000 Euro (brutto) können jederzeit beantragt werden, es gelten keine Fristen. Für Förderungen zwischen 1.000 Euro (brutto) und 10.000 Euro (brutto) gelten folgende Fristen:
- 30. Oktober 2024 für Projekte im Zeitraum Januar bis August 2025
- 30. April 2025 für Projekte im Zeitraum September bis Dezember 2025
Voraussetzungen
Für die Projektförderung können sich bewerben
- Professionelle Künstler*innen und Kulturschaffende mit Wohnsitz oder Arbeitsschwerpunkt in München
- Künstler*innengruppen, Vereine, Initiativen und Organisationen der freien Kunstszene Münchens
- Im begründeten Einzelfall: Weitere gemeinnützige Institutionen, die durch das geförderte Projekt die freie Kunstszene Münchens unterstützen
Förderkriterien
Für die Projekte gelten die allgemeinen Förderkriterien des Kulturreferats. Weiteres wichtiges Entscheidungskriterium ist die Qualität der internationalen Zusammenarbeit, des Austausches und des gemeinsamen Arbeitsprozesses.
Benötigte Unterlagen
Für die Bewerbung senden Sie uns bitte per E-Mail oder Post:
- das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular für Projektzuwendungen
- eine Beschreibung des Projektes
- den Kosten- und Finanzierungsplan
- die Bestätigung des Projektorts und des Termins bzw. der Termine
- bei Projekten über 5.000 Euro (brutto) Fördersumme zudem: einen Nachweis über die beantragte oder gewährte Kofinanzierung sowie eine Bestätigung der Projektbeteiligten Personen (mindestens drei) und der Kooperationspartner*innen (mindestens zwei)
Rechtliche Grundlagen
Die Förderung wird auf dem Verwaltungsweg vergeben (das heißt ohne externes Juryverfahren). Wir informieren Sie schnellstmöglich (in der Regel innerhalb von acht Wochen) über den Erfolg Ihres Antrags.
Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen
Laura Sánchez Serrano
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Landeshauptstadt München
Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen
Burgstraße 4
80331 München
Fax: +49 89 233-27776
Adresse
Burgstraße 4
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