Fahrzeug-Veräußerungsmitteilung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, sind Sie als bisherige*r Halter*in verpflichtet, den Eigentümerwechsel Ihrer Kfz-Zulassungsstelle zu melden (Veräußerungsanzeige).

Beschreibung

Die Veräußerungsmitteilung können Sie online über das Kontaktformular der Zulassungsstelle einreichen.

Im Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen auswählen: „Sie möchten die Veräußerung (Verkauf, Schenkung) Ihres Fahrzeugs mitteilen“

  • Sie haben auf der ersten Seite die Möglichkeit, den Kaufvertrag hochzuladen.
  • Im Freitext geben Sie bitte Datum der Veräußerung, Name und Adresse des*der Käufer*in an.
  • Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) werden auf der nächsten Seite eingetragen.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Mitteilung kann online eingereicht werden. Für Sie als bisherige*r Halter*in ist nichts weiter zu veranlassen.

Gebührenrahmen

Für die Online-Mitteilung entstehen keine Kosten und werden keine Gebühren erhoben.

Fragen & Antworten

Über die Veräußerungsmitteilung wird der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitgeteilt, dass sich der*die Halter*in eines Kfz geändert hat.

Immer bei einem Verkauf des Fahrzeugs. Hiermit wird die Kfz-Zulassungsstelle über den*die neue*n Halter*in informiert.

Ja, es gehört zu den gesetzlichen Pflichten des*der eingetragenen Halter*in, Änderungen beim Kfz (auch neue*n Besitzer*in) der zuständigen Zulassungsstelle mitzuteilen (§ 13 Abs.4 FZV).

Für diese Mitteilung ist der*die ehemalige (bisherige) Halter*in zuständig, nicht der*die Käufer*in des Fahrzeugs.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Adresse

Eichstätter Straße 2
80686 München

Nur nach Terminvereinbarung

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