Fahrzeug-Veräußerungsmitteilung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, sind Sie als bisherige*r Halter*in verpflichtet, den Eigentümerwechsel Ihrer Kfz-Zulassungsstelle zu melden (Veräußerungsanzeige).

Beschreibung

Die Veräußerungsmitteilung können Sie online über das Kontaktformular der Zulassungsstelle einreichen.

Im Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen auswählen: „Sie möchten die Veräußerung (Verkauf, Schenkung) Ihres Fahrzeugs mitteilen“

  • Sie haben auf der ersten Seite die Möglichkeit, den Kaufvertrag hochzuladen.
  • Im Freitext geben Sie bitte Datum der Veräußerung, Name und Adresse des*der Käufer*in an.
  • Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) werden auf der nächsten Seite eingetragen.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Mitteilung kann online eingereicht werden. Für Sie als bisherige*r Halter*in ist nichts weiter zu veranlassen.

Gebührenrahmen

Für die Online-Mitteilung entstehen keine Kosten und werden keine Gebühren erhoben.

Fragen & Antworten

Über die Veräußerungsmitteilung wird der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitgeteilt, dass sich der*die Halter*in eines Kfz geändert hat.

Immer bei einem Verkauf des Fahrzeugs. Hiermit wird die Kfz-Zulassungsstelle über den*die neue*n Halter*in informiert.

Ja, es gehört zu den gesetzlichen Pflichten des*der eingetragenen Halter*in, Änderungen beim Kfz (auch neue*n Besitzer*in) der zuständigen Zulassungsstelle mitzuteilen (§ 13 Abs.4 FZV).

Für diese Mitteilung ist der*die ehemalige (bisherige) Halter*in zuständig, nicht der*die Käufer*in des Fahrzeugs.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Adresse

Eichstätter Straße 2
80686 München

Nur nach Terminvereinbarung

Ähnliche Leistungen

Auskunft zur Zulassung finanzierter Fahrzeuge

Prüfen Sie hier, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II für Ihr finanziertes Fahrzeug vorliegt, um es zulassen zu können.

Änderung der Adresse in Fahrzeugpapieren

Hat sich die Adresse der Person oder der Firma geändert, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, müssen Sie das unverzüglich in den Fahrzeugpapieren eingetragen lassen.

Probleme bei Kfz-Versicherung oder Kfz-Steuer

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist abgelaufen oder Sie haben ihre Kfz-Steuer nicht bezahlt? Dann müssen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen.

Internationaler Fahrzeugschein

Wenn Sie Ihr Fahrzeug zeitweise außerhalb Europas fahren wollen, brauchen Sie den Internationalen Fahrzeugschein als Übersetzung Ihres nationalen Fahrzeugscheins.

Halter- und Datenbestätigung für Kraftfahrzeuge

Eine Halterbestätigung oder Datenbestätigung kann für Behörden, Fahrzeughalter, Autohäuser oder Fahrzeughersteller ausgestellt werden.

Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren geht, müssen Sie eine neue bei der Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.

Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren geht, müssen Sie eine neue bei der Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.

Eintrag technischer Änderungen in Fahrzeugpapiere

Technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug müssen Sie der Kfz-Zulassungsbehörde melden, damit diese die Fahrzeugpapiere berichtigen kann.

Auskunft aus dem Fahrzeugregister

Die Zulassungsbehörde kann in begründeten Fällen Auskunft über den Halter oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs geben.