Fachkräfteeinwanderungsberatung

Wenn Sie als Fachkraft im Ausland leben und in München oder der Umgebung arbeiten möchten, bieten wir Ihnen Beratung zu Anerkennung, Qualifizierung und Einwanderung.

Beschreibung

Wir beraten und begleiten Sie, während Sie sich noch im Ausland befinden - von der Anerkennung Ihrer Qualifikationen bis zur Einreise nach München.

  • Beratung zur Fachkräfteeinwanderung: Wir informieren Sie über die verschiedenen Optionen, die das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet.
  • Information über Anerkennungsstellen: Wir geben Ihnen Auskunft über die zuständige Stelle für die Anerkennung Ihrer Qualifikationen.
  • Unterstützung bei der Antragstellung: Wir helfen Ihnen aktiv bei der Erstellung und Einreichung Ihres Antrags zur Anerkennung.
  • Begleitung im Anerkennungsverfahren: Wir stehen Ihnen während des gesamten Anerkennungsverfahrens zur Seite und unterstützen Sie mit unserer fachkundigen Beratung.
  • Erklärung des Anerkennungsbescheids: Wir erklären Ihnen, was der Anerkennungsbescheid bedeutet und welche nächsten Schritte möglich sind.
  • Unterstützung bei der Qualifizierungssuche: Wir helfen Ihnen, geeignete Qualifizierungsmaßnahmen zu finden, um Ihre beruflichen Chancen zu verbessern.

Wir beraten individuell und kostenfrei.

Wir beraten Sie per Videocall, telefonisch, per E-Mail und persönlich.

Anmeldung:

  • Online-Registrierung für die Fachkräfteeinwanderungsberatung :
    Bitte melden Sie sich online an.
  • Bestätigung Ihrer Registrierung: Sie erhalten eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Registrierung bestätigt.

Kontaktaufnahme: Wir werden Sie per Telefon oder E-Mail kontaktieren.

Unsere Beratung ist für Fachkräfte, die noch im Ausland sind und in München oder Umgebung leben und arbeiten möchten. Wir helfen bei Anerkennung, Qualifizierung und Einwanderung. Wir vermitteln aber keine Jobs und stellen keine Visa aus.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen derzeit noch im Ausland.
  • Sie haben einen Abschluss oder eine Qualifikation aus dem Ausland (zum Beispiel Hochschulstudium oder berufliche Ausbildung)
  • Sie möchten in München oder der Umgebung leben und arbeiten.

Benötigte Unterlagen

Berufliche Diplome, Zeugnisse und Zertifikate

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Abteilung Migration, Integration, Teilhabe
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen /
MigraNet (Internationale Fachkräfte)

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Abteilung Migration, Integration, Teilhabe
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen /
MigraNet (Internationale Fachkräfte)

Franziskanerstraße 8
81669 München

Fax: +49 89 233-40683

Adresse

Franziskanerstraße 8
81669 München

Ähnliche Leistungen

Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierung als Ärzt*in

Wenn Sie eine ausländische Qualifikation als Ärzt*in haben und eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.

ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer)

Die ICT-Karte ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für europaweite firmeninterne Transfers.

Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Wenn Sie ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung beantragen.

Notfall-Hilfe Aufenthaltstitel – Beschäftigte, Angehörige

Sie sind Beschäftigte*r oder Familienangehörige*r, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit Berufsausbildung

Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufsausbildung sind und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung.

Qualifizierungsbegleitung München

Berufsabschluss oder Studienabschluss aus dem Ausland?
Auf der Suche nach einer passenden Qualifizierung?
Wir finden mit Ihnen die richtige Lösung.

Beratung von Pflegefachkräften aus dem Ausland

Sie sind im Ausland in der Pflege tätig oder haben Ihre Pflegeausbildung im Ausland abgeschlossen?

Aufenthaltserlaubnis – Personen im Beamtenverhältnis

Wenn Sie als Beamter*in für einen deutschen Dienstherrn arbeiten, wird Ihnen zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Aufenthaltserlaubnis – Beschäftigung bei Berufserfahrung

Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufserfahrung aus einem Drittstaat sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung bei Berufserfahrung beantragen.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Sie wollen eine Fachkraft einstellen oder ausbilden, die aus einem Land außerhalb der EU kommt? Dann können Sie ein beschleunigtes Verfahren durchführen.