Einzelprojektförderung im Bereich Theater

Wenn Sie am Anfang der Professionalität stehen und erste Projekte im Bereich Theater verwirklichen möchten, können Sie sich um eine Einzelprojektförderung bewerben.

Beschreibung

Die Landeshauptstadt München vergibt jährlich Einzelprojektförderungen in Höhe bis maximal 100.000 Euro für ein konkretes Arbeitsvorhaben im Bereich Theater.

Ziel der Einzelprojektförderung ist es, professionelle Projekte, deren künstlerische Handschrift und qualitativer Anspruch als eigenständig und erfolgversprechend beurteilt werden, zu ermöglichen. Die eingereichten Vorschläge werden von einer Jury in Hinblick darauf geprüft.
Die Ausschreibung richtet sich an Künstler*innen aller Altersgruppen, die bereits professionell in diesem Bereich tätig sind.

​Grundsätzlich sind Antragstellungen jeweils im Vorjahr bis zum 01. Juni möglich.

Die Antragstellung für das Jahr 2025 ist bis 3. Juni 2024, 23.59 Uhr möglich, da das Fristende 1. Juni 2024 auf einen Samstag fällt.

Voraussetzungen

Die Projekte sind grundsätzlich in dem Jahr zu realisieren, für welches sie beantragt werden. Sollte der geplante Produktions- und / oder Aufführungszeitraum über das Kalenderjahr hinausgehen, ist in der Projektbeschreibung eine separate Begründung mit aufzunehmen. Die Produktion und die Aufführungen müssen im Falle der Verlängerung bis spätestens 30.11. des Folgejahres abgeschlossen sein. Nähere Informationen können dem Regelwerk für Darstellende Kunst entnommen werden.

Benötigte Unterlagen

  • Projektbeschreibung / Konzept (maximal 4 DIN A4-Seiten)
  • Kurzbiographien des künstlerischen Teams; bei der Einzelprojektförderung ist die Angabe einer Referenzproduktion des/der Antragsteller(s)*in (Titel, Jahr der Aufführung, Ort, ggf. Links zu Videos etc.) erforderlich.
    (Es kann nur eine Datei hochgeladen werden; die Kurzbiographien sind daher zusammenzufassen)
  • Bestätigung des Aufführungsortes oder alternativ eine Beschreibung des Aufführungsorts
  • Kalkulation mit Honoraraufschlüsselung; diese Daten sind direkt im Onlineantrag zu erfassen und können optional als ergänzende Datei hochgeladen werden

Zudem wird im Antrag eine Kurzbeschreibung angefordert, welche direkt im Onlineformular erfasst wird. Diese umfasst maximal 500 Zeichen.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Fragen & Antworten

Die Projekte sind grundsätzlich in dem Jahr zu realisieren, für welches sie beantragt werden. Sollte der geplante Produktions- und / oder Aufführungszeitraum über das Kalenderjahr hinausgehen, ist in der Projektbeschreibung eine separate Begründung mit aufzunehmen. Die Produktion und die Aufführungen müssen im Falle der Verlängerung bis spätestens 30.11. des Folgejahres abgeschlossen sein.

Im Onlineverfahren können nur maximal vier Dateien hochgeladen werden (Bestätigung des Aufführungsortes, die Projektbeschreibung, Kurzbiographien und Kalkulation)

Wenn Sie weitere Informationen dem Antrag zufügen möchten, ist dies nur im Rahmen der Projektbeschreibung möglich.

Nein; sobald Ihr Antrag eingereicht wurde, ist eine Änderung nicht mehr möglich. Wir empfehlen daher, immer eine separate Kalkulation zum Antrag mit anzuhängen, um insbesondere Fehler in der Berechnung der beantragten Zuwendungshöhe zu vermeiden.

Bei einer positiven Förderentscheidung sind im Rahmen der Projektumsetzung Änderungen möglich. Diese sind dem Kulturreferat anzuzeigen.

Ja; die maximale Fördersumme für die Einzelprojektförderung beträgt bis zu 100.000 Euro pro Antrag.

Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung einer Einzelprojekt- oder Debütförderung alle geplanten Ausgaben und Einnahmen im Online-System eingetragen werden müssten. Die beantragte Zuwendungshöhe wird anhand Ihrer Angaben automatisch berechnet.

Anerkennbar sind grundsätzlich alle Ausgaben, für die ein Projektbezug nachgewiesen werden kann. Hierzu zählen auch Ausgaben zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur wie zum Beispiel Mietausgaben für ein dauerhaft angemietetes Büro, Atelier bzw. Lager, wobei diese Ausgaben nur anteilig berücksichtigt werden können (Projektbezug muss erkennbar sein).


Technische Anschaffungen sind ebenfalls aus der Förderung finanzierbar und sind im Antrag näher aufzuführen.

Ausgaben der allgemeinen Lebensführung dürfen nicht aus dem Zuschuss finanziert werden. Auch dürfen keine kalkulatorischen Kosten (bspw. eigene Räume, fiktive Mieten, Abschreibungen) und Ausgaben, für die keine rechtliche Verpflichtung besteht (z. B. Trinkgelder, Geschenke, etc.) angesetzt werden.

Bei der Prüfung der Anträge durch die Fachjury wird auf eine angemessene Honorierung der Künstler*innen geachtet. Wir bitten Sie daher, die durch den Bundesverband freie darstellender Künste empfohlenen Honoraruntergrenzen in Ihrem Antrag zu berücksichtigen.

Die Kalkulation sollte möglichst realistische Einnahmen ausweisen. Drittmittel, die geplant, aber noch nicht beantragt und genehmigt sind, können in der separaten Kalkulation benannt werden. Bitte geben Sie an, welche Zuschüsse und Drittmittel geplant sind, von welchen Stellen diese kommen und ob die Mittel beantragt oder bereits genehmigt (= schriftliche Zusage) sind.

Wenn in der Kalkulation Drittmittel enthalten sind, für die noch keine schriftlichen Zusagen vorliegen, müssen diese mit „beantragt“ gekennzeichnet sein. In der Projektbeschreibung ist darzustellen, wie bei Ablehnung der Drittmittel der Fehlbetrag ausgeglichen wird bzw. sich die Projektumsetzung ändert.

Eigenmittel sind eigene Geldleistungen, das heißt Mittel, die gesichert für das Projekt zur Verfügung stehen. Der Einsatz von Eigenmitteln ist keine Voraussetzung für die Antragstellung; im Antrag enthaltene Eigenmittel sind aber bei einer Förderung vorrangig einzusetzen.


Unentgeltliche Leistungen (z.B.: unentgeltliche Sachleistungen, unentgeltliche Raum- und Techniküberlassungen etc.) stellen keine Eigenmittel dar, da kein Geldfluss stattfindet. Diese Leistungen dürfen nicht in der Kalkulation berücksichtigt werden. Sie können diese Leistungen in der Projektbeschreibung darstellen und - soweit möglich - zeitlich bzw. monetär bewerten.

Rechtliche Grundlagen

Die eingereichten Anträge werden durch die Freie Theaterschaffende- bzw. die Freie Tanzschaffende-Jury geprüft. Die Vergabeempfehlungen orientieren sich an den „Grundlagen und Richtlinien der Förderung aktueller darstellender Kunst 2025 bis 2027“. Über die Vergabe der Projektförderungen im Tanz- und Theaterbereich wird der Stadtrat auf Vorschlag der Jurys voraussichtlich im Herbst 2024 entscheiden.

Landeshauptstadt München

Kulturreferat
Abteilung 1
Bildende Kunst, Darstellende
Kunst, Film, Literatur, Musik,
Stadtgeschichte, Wissenschaft

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Burgstraße 4
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Fax: +49 89 233-21269

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