Dreijahresförderung Kulturelle Bildung

Wenn Sie erprobte partizipative Projekte und Programme Kultureller Bildung weiterentwickeln möchten, können Sie sich für diese Dreijahresförderung bewerben.

Beschreibung

Auf Grundlage der Konzeption Kulturelle Bildung für München vergibt die Landeshauptstadt München nun zum zweiten Mal Förderungen für dreijährige Projekte und Programme Kultureller Bildung in Höhe von insgesamt 450.000 Euro. Die Antragssumme pro Projekt beträgt für drei Jahre mindestens 30.000 Euro und maximal 75.000 Euro.

Zielsetzung
Die Förderschiene richtet sich an:

  • partizipative Projekte und Programme Kultureller Bildung, die bereits erfolgreich erprobt sind
  • erfahrene Akteur*innen, Vereine bzw. Initiativen der Kulturellen Bildung, die Projekte oder Programme neu ausrichten möchten.


Die Förderung zielt damit mehr auf Nachhaltigkeit, Qualitätsentwicklung und -sicherung ab als auf Innovation. Dies soll ermöglichen, dass die Antragstellenden nicht nur über drei Jahre hinweg Projekte durchführen können, sondern z.B. auch:

  • Kooperationen und Praxiserfahrungen vertiefen
  • Netzwerke und Projektstrukturen stabilisieren
  • Konzepte ausbauen oder erneuern
  • Angebote in die Breite bringen
  • Qualifizierung und Fortbildung des Teams voranbringen


Förderschwerpunkt
Für die Förderperiode 2023-2025 liegt der inhaltliche Förderschwerpunkt auf der konzeptionellen und strategischen Weiterentwicklung von Teilhabe in den Projekten und Programmen. Das kann z.B. beinhalten, erweiterte Zielgruppen einzubeziehen, neue bzw. niederschwellige Zugänge zu den Angeboten zu schaffen oder den Partizipations- und Selbstbestimmungsgrad weiter auszubauen. Maßnahmen können die Struktur, Organisation, Methodik, Konzeption oder Kommunikation von Projekten betreffen ebenso wie die Qualifikation und Fortbildung von Projektteams.
Bitte beschreiben Sie in Ihrem Antrag, wie Sie das Projekt oder Programm in diesem Sinn strategisch oder konzeptionell weiterentwickeln möchten. Die geplanten Maßnahmen nehmen Sie in die Kalkulation der Projektkosten mit auf. 


Die nächste Ausschreibung für die Förderjahre 2026 bis 2028 findet 2025 statt.

Voraussetzungen

Förderkriterien

  • Es können partizipative Projekte und Programme Kultureller Bildung für alle Altersgruppen beantragt werden.
  • Die Durchführenden müssen vorweisen können, dass sie für die erfolgreiche Projektumsetzung qualifiziert sind.
  • Das beantragte Vorhaben muss Maßnahmen der Projektevaluation beinhalten. Die Kosten hierfür können in die Gesamtkalkulation des Projektes mit aufgenommen werden.
  • Die Projekte befördern zentrale Punkte der Konzeption Kulturelle Bildung für München. Außerdem gelten die allgemeinen Zuwendungsrichtlinien des Kulturreferats der Landeshauptstadt München.


Voraussetzungen zur Bewerbung

  • Antragsberechtigt sind Akteur*innen sowie Organisationen (Vereine, Initiativen, Netzwerke etc.) aus dem Bereich Kultur, Bildung und Soziales
  • Das Projekt oder Programm findet in München und mit Teilnehmenden aus dem Großraum München statt
  • Das Projekt oder Programm ist auf drei Jahre angelegt
  • Die Kalkulation ist ausgeglichen

Benötigte Unterlagen

  • Das Formular „Dreijahresförderung Kulturelle Bildung“.
  • Eine Kurzbeschreibung des Projekts (vgl. Formular „Dreijahresförderung Kulturelle Bildung“), die von der Landeshauptstadt München für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden kann (Veröffentli-chung auf Websites, Pressemeldungen u.ä.).
  • Eine ausführliche Projektbeschreibung
  • Einen Kosten- und Finanzierungsplan, für den Sie gerne unsere Vorlage nutzen können, aber nicht müssen.

Weitere wichtige Hinweise finden Sie unter Fragen und Antworten.

Hinweis zur Projektkalkulation
In den einzelnen Haushaltsjahren können unterschiedlich hohe Summen beantragt werden, jedoch in keinem Jahr die Höhe von 30.000 Euro überschritten werden.
Die Gesamtsumme pro Projekt für drei Jahre Laufzeit beträgt mindestens 30.000 Euro und maximal 75.000 Euro.

Antrag einreichen
Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen einmal mit Originalunterschrift auf dem Formular per Post ein.

  • Im Fall einer Projektbewilligung sollen der Landeshauptstadt München so bald wie möglich, spätestens aber mit dem finalen Verwendungsnachweis, fünf aussagekräftige Projektfotos für die Presse und Öffent-lichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt werden. Nähere Informationen erfolgen im Falle einer Förde-rung.
  • Die Geförderten verpflichten sich zur Mitwirkung bei der Gesamtevaluation der Fördermaßnahme durch die Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung, z.B. durch Beantwortung eines Fragebogens.

Fragen & Antworten

Bitte reichen Sie den Antrag und alle Anlagen als Original (1x), im Format Din A4 und nur ggf. mit Büroklammern ein (keine Bindungen, Klarsichtfolien, Ordner oder Projektmappen). Tipp: Machen Sie sich für sich eine Kopie.

Projekte, die außerhalb der Stadt München durchgeführt werden oder an denen keine Teilnehmer*innen aus München beteiligt sind und Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung schon begonnen haben.

Gerne können Sie bei anderen Stellen (z.B. Bund, Land, Stiftungen etc.) weitere Zuschüsse (Drittmittel) beantragen. Auch andere Fördergelder der Landeshauptstadt München (z.B. von anderen Referaten) können in das Projekt eingebracht werden. Diese Gelder müssen in der Kalkulation nachvollziehbar dargestellt werden (ggf. mittels einer Erläuterung).

In welcher Höhe wurden Fördergelder (Drittmittel) eingeplant, bei welchen Stellen wurden sie beantragt, sind sie bereits genehmigt (= schriftliche Zusage). Wenn sie „beantragt“ sind und noch keine schriftliche Zusage vorliegt: Bitte in der Projektbeschreibung erläutern, wie bei Ablehnung dieser Drittmittel der Fehlbetrag ausgeglichen wird und sich die Projektumsetzung ändert.

Die Kalkulation muss aussagekräftig sein, Positionen müssen konkret benannt werden (z.B. bei Honoraren: Name der Person / Aufgabe). Das erste Förderjahr muss nachvollziehbar und so detailliert wie möglich kalkuliert sein. Pauschalen bei Honoraren können nicht anerkannt werden, daher Stunden- bzw. Tagessätze benennen. Für die beiden Folgejahre genügt eine Grobkalkulation. Bitte berücksichtigen Sie bei der Budgetierung eine angemessene, faire Honorarhöhe. Ein Muster für den Kosten- und Finanzierungsplan finden Sie unter Dokumente und Links.

  • Kosten für Personal und Mieten können nur gefördert werden, wenn sie sich auf das Projekt und den Projektzeitraum beziehen.
  • Keine Pauschalen für „Unvorhergesehenes“ oder „Sonstiges“.
  • Keine kalkulatorischen Kosten, d.h. keine eigenen, mietfreien Räume, keine fiktiven Mieten, keine Abschreibungen.
  • Keine Ausgaben, für die keine rechtliche Verpflichtung besteht (z. B. Trinkgelder, Geschenke etc.).

Anschaffungen von projektbezogenen Sachanlagen (Technik, Möbel o.ä.) müssen begründet werden. Insbesondere bei Sachanlagen über 800 € müssen die Notwendigkeit und der Bezug zum Projekt nachvollziehbar sein. Nach Abschluss des Projekts müssen die Geförderten darstellen, was mit den projektbezogenen Sachanlagen passieren soll bzw. wie diese weiterverwendet werden. Wenn die Anschaffungen nicht weiter genutzt werden, muss dies dem Kulturreferat mitgeteilt werden. In diesem Fall entscheidet das Kulturreferat über die weitere Vorgehensweise.

Nur echte eigene Geldleistungen, d. h. Barmittel, die sicher zur Verfügung stehen. Wenn Sie Eigenmittel angeben, müssen diese vorrangig und in voller Höhe eingesetzt werden. Unentgeltliche Eigenleistungen/Eigenmittel sind nicht in der Kalkulation anzugeben. Das können sein: Sachleistungen, Raum- und Techniküberlassungen etc., bei denen keine finanziellen Mittel fließen und keine Belege vorhanden sind. Unentgeltliche Eigenleistungen/Eigenmittel können im Rahmen der Projektbeschreibung dargestellt werden und zeitlich bzw. monetär bewertet werden.

Rechtliche Grundlagen

Über die Bewilligung der Förderungen entscheidet der Kulturausschuss des Stadtrats voraussichtlich im Sommer 2022 auf Basis einer gemeinsamen Empfehlung des Kulturreferats, des Referats für Bildung und Sport und des Sozialreferats. Die Information über eine mögliche Förderung erfolgt voraussichtlich noch vor den Sommerferien. Antragsteller*innen werden zeitnah über die Entscheidung informiert. Wir bitten um Verständnis, dass bis dahin keine Aussage über eine Ablehnung/Förderung gemacht werden kann.

Landeshauptstadt München

Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen

Telefon

Post

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Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen

Burgstraße 4
80331 München

Fax: +49 89 233-27776

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80331 München

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