Drehgenehmigung – Städtische Friedhöfe

Auf Antrag werden gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen auf den städtischen Friedhöfen genehmigt.

Beschreibung

Genehmigungsfähig sind die Aufnahmen grundsätzlich, wenn die Würde des Friedhofs und die Anonymität der Verstorbenen gewahrt wird.

Benötigte Unterlagen

Formloser Antrag mit folgenden Angaben:

  • Nennung des Friedhofs, Gebäude, Grabfeld, Grab
  • Szenenbeschreibung oder Drehbuchauszug (unbedingt schriftlich)
  • Dauer der Dreharbeiten
  • Friedhofseigene Ausstattung (z. B. Dekoration)
  • Graböffnung
  • Friedhofspersonal
  • Aufwand (müssen evtl. Schienen für Kameras verlegt werden)

Falls ein geöffnetes Grab für die Aufnahmen erforderlich ist, dürfen in Absprache mit der örtlichen Friedhofsverwaltung nur unbelegte Gräber verwendet werden (keine Grabnutzung).

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

5 – 25.000 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Friedhofsatzung. Kostensatzung

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Betrieb Friedhöfe, Krematorium und Grabmalbüro

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Betrieb Friedhöfe, Krematorium und Grabmalbüro

Damenstiftstraße 8
80331 München

Adresse

Damenstiftstraße 8
80331 München

Montag – Donnerstag 8.00 – 15.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Ein behindertengerechter Zugang befindet sich im Innenhof.

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