Wenn Sie nicht ausreichend krankenversichert sind oder keinen Zugang zu einer ärztlichen Versorgung haben, können Sie unsere gynäkologische Sprechstunde besuchen.
Mit der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche Behandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Notfall durch behandelnde Ärzt*innen wünschen.
Nach den Beihilfeverordnungen müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme vor Kurbeginn amtsärztlich prüfen lassen.
Ist Ihr erwachsenes Kind länger als sechs Monate krank und muss seine Ausbildung unterbrechen, können Sie mit einem Gutachten den Kindergeldanspruch nachweisen.
Die Abteilung Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsreferat berät gemäß Gesundheitsdienstgesetz Münchner Bürger*innen zu umweltmedizinischen Fragestellungen.
Studierende der Rechtswissenschaften (Jurastudent*innen) können durch den Gerichtsärztlichen Dienst eine Begutachtung der Prüfungsfähigkeit durchführen lassen.