Sorgeerklärung beurkunden
Sie sind Eltern eines Kindes und nicht miteinander verheiratet? Durch eine Sorgeerklärung können Sie das gemeinsame Sorgerecht erlangen.
Die Abgabe der Erklärung ist entweder im Rahmen der Anerkennung der Vaterschaft oder zu jedem anderen späteren Zeitpunkt möglich. Die Sorgeerklärung kann auch bereits vor Geburt des Kindes erfolgen.
Zur Beurkundung ist die persönliche Anwesenheit der Erklärenden erforderlich.
Eine rechtswirksame Sorgeerklärung ist unwiderruflich und kann weder durch eine übereinstimmende noch gar durch eine einseitige Erklärung seitens der Eltern aufgehoben werden. Eine Abänderung hinsichtlich Herstellung einer Alleinsorge ist nur durch einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht möglich.
Zum Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge benötigt die Mutter des Kindes eine schriftliche Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister.
Diese ist über die Erstberatung Beistandschaft des Stadtjugendamtes München erhältlich.
Die Beurkundung einer Sorgeerklärung kann nur
- nach vorheriger Terminvereinbarung und nur
- persönlich vor einer Urkundsperson erfolgen.
Sie ist sowohl vor als auch nach Geburt des Kindes möglich. Nach der Geburt können Sie die Beurkundung entweder im Rahmen der Anerkennung der Vaterschaft oder zu jedem anderen späteren Zeitpunkt vornehmen lassen.
Voraussetzungen
Sie verstehen und sprechen beide ausreichend Deutsch.
Falls nicht, ist für die Beurkundung ein*e Dolmetscher*in notwendig. Diese Person benötigt ein gültiges Ausweisdokument und darf nicht mit Ihnen verwandt oder verschwägert sein. Können Sie selbst niemanden mitbringen, stellen wir Ihnen kostenfrei eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher zur Verfügung.
Benötigte Unterlagen
Beurkundung vor Geburt des Kindes
- Gültiges Ausweisdokument beider Elternteile (Personalausweis oder Reisepass)
-
Kopie der Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter,
- falls bereits beurkundet,
- falls nicht, ist gleichzeitig auch diese Beurkundung möglich - Mutterpass (Seite des errechneten Entbindungstermins) oder ärztliche Bestätigung des Entbindungstermins
- Familienstand, Telefonnummer, Anschrift und gegebenenfalls E-Mail-Adresse beider Elternteile (bitte formlos angeben)
Beurkundung nach Geburt des Kindes
- Gültiges Ausweisdokument beider Elternteile (Personalausweis oder Reisepass)
- Geburtsurkunde des Kindes, in der beide Elternteile eingetragen sind
-
falls noch keine Geburtsurkunde ausgestellt wurde:
- Bescheinigung der Klinik/des Arztes, aus der Datum und Ort der Geburt des Kindes hervorgehen sowie
- Kopie der Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter - Familienstand, Telefonnummer, Anschrift und gegebenenfalls E-Mail-Adresse beider Elternteile (bitte formlos angeben)
Diese Aufzählungen sind nicht zwingend abschließend, gegebenenfalls können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Die Unterlagen können dem Jugendamt per E-Mail (Anhänge nur im PDF-Format) oder per Post übersandt werden. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
Rechtliche Grundlagen
§ 1626a Abs. 1 BGB
Sozialreferat
Beurkundungen
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Beurkundungen
Werner-Schlierf-Straße 9
81539 München
Fax: 089 233-67532
Adresse
Werner-Schlierf-Straße 9
81539 München
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung sind bis auf weiteres nicht möglich. Wir sind jedoch per E-Mail oder Telefon für Sie erreichbar.
Sofern uns alle zur Beurkundung erforderlichen Angaben, bzw. Unterlagen vorliegen, melden wir uns unaufgefordert telefonisch bei Ihnen, sobald wir Ihnen einen Termin anbieten können.
Barrierefreiheit & Anfahrt
Aufzug vorhanden