Mutterschaftsanerkennung beurkunden
Haben ein oder beide Elternteile nicht (nur) die deutsche Staatsangehörigkeit, kann die urkundliche Anerkennung der Mutterschaft erforderlich sein.
Haben ein oder beide Elternteile nicht (nur) die deutsche Staatsangehörigkeit, kann die urkundliche Anerkennung der Mutterschaft erforderlich sein, z.B. bei italienischen Staatsangehörigen. Zur Beurkundung ist die persönliche Anwesenheit der Erklärenden erforderlich.
Benötigte Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument der (werdenden) Mutter
- Geburtsurkunde des Kindes oder Bestätigung über die Geburt des Kindes, falls diese noch nicht beurkundet ist oder Auszug aus dem Mutterpass, falls das Kind noch nicht geboren ist
- Telefonnummer, unter der die Mutter zur Terminvereinbarung erreicht werden kann
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Auf Grund der aktuellen Entwicklung müssen Sie ggf. mit längeren Wartezeiten auf einen Beurkundungstermin rechnen.
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Landeshauptstadt München
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Werner-Schlierf-Straße 9
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Fax: +49 89 233-67532
Adresse
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Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung sind bis auf weiteres nicht möglich. Wir sind jedoch per E-Mail oder Telefon für Sie erreichbar.
Sofern uns alle zur Beurkundung erforderlichen Angaben, bzw. Unterlagen vorliegen, melden wir uns unaufgefordert telefonisch bei Ihnen, sobald wir Ihnen einen Termin anbieten können.
Barrierefreiheit & Anfahrt
Aufzug vorhanden