Beratung zu Antidiskriminierung für Menschen mit Behinderung

Wenn Sie Benachteiligungen wegen Ihrer Behinderung erfahren, beraten wir Sie kostenlos über Ihre juristischen Möglichkeiten.

Beschreibung

Wir beraten Sie mit Informationen über juristische Möglichkeiten.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie juristisch nicht vertreten können, wenn Sie Rechtsmittel einlegen

  • indem wir Sie im Sinne einer Erstberatung an andere Beratungsstellen vermitteln
  • durch Entscheidungshilfen und Stärkung Ihrer persönlichen Kompetenz

Voraussetzungen

Wir beraten

  • Münchnerinnen und Münchner mit Behinderungen
  • Freunde und Angehörige von Menschen mit Behinderungen
  • Fachpersonal und am Thema Interessierte

Fragen & Antworten

Wir können Ihnen helfen den Vorfall einzuordnen und Sie über juristische Möglichkeiten informieren. Wir können Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen und Ihnen helfen Ihre persönliche Kompetenz zu stärken.

Nein, dazu müssen Sie sich an einen Anwalt wenden.

Nein, für eine Rechtsberatung müssen Sie sich an einen Anwalt wenden.

Antidiskriminierungs-Beratung für Menschen mit Behinderung

Beratung gerne auch ohne Termin, dann muss aber mit Wartezeiten gerechnet werden.
Wir empfehlen eine Terminvereinbarung.

Post

Antidiskriminierungs-Beratung für Menschen mit Behinderung

Burgstraße 4
80331 München

Adresse

Burgstraße 4
80331 München

Öffnungszeiten

  • Mo. 09:00 - 15:00
  • Di. 09:00 - 15:00
  • Mi. 09:00 - 15:00
  • Do. 09:00 - 15:00
  • Fr. 09:00 - 15:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Auch außerhalb unserer Sprechzeiten können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden. Wenn Sie unseren AB besprechen, rufen wir Sie gerne zurück.

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

Burgstraße und Sparkassenstraße

Ähnliche Leistungen

Befreiung von der Ausweispflicht

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.

Sozialdienst für Gehörlose

Wir beraten gehörlose und hörbehinderte Münchener Bürger*innen und deren Angehörige, die Gebärdensprache nutzen.

Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Seit 2009 ist der Bezirk Oberbayern für Hilfen zur Beförderung von Menschen mit Behinderung zuständig.

Schwerbehindertenausweis

Mit dem Schwerbehindertenausweis können sich Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausweisen.

Gynäkologische Sprechstunde bei Mobilitätseinschränkungen

Wenn Sie in Ihrer Beweglichkeit eingeschränkt und auf Hilfsmittel wie einen Rollstuhl angewiesen sind, können Sie die Gynäkologische Sprechstunde besuchen.

Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehöriger

Beratung rund um die Themen Behinderung, Antidiskriminierung, Integration und Inklusion.

Amtsärztliches Gutachten – Außergewöhnliche Belastungen

Auf Anforderung Ihrer Steuerbehörde können Sie amtsärztliche Gutachten zu besonderen Aufwendungen und Belastungen im Rahmen des Einkommenssteuerrechts beantragen.

Anlaufstellen Inklusion

Beratung und Vernetzung im Stadtviertel zu den Themen Barrierefreiheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.