Auf Anforderung Ihrer Steuerbehörde können Sie amtsärztliche Gutachten zu besonderen Aufwendungen und Belastungen im Rahmen des Einkommenssteuerrechts beantragen.
Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.
Wenn Sie in Ihrer Beweglichkeit eingeschränkt und auf Hilfsmittel, wie zum Beispiel einen Rollstuhl, angewiesen sind, können Sie die Gynäkologische Sprechstunde besuchen.