Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehöriger

Beratung rund um die Themen Behinderung, Antidiskriminierung, Integration und Inklusion.

Beschreibung

Die Fachstelle Beratung und Antidiskriminierung 

… berät Bürger*innen mit Behinderungen, die

  • Fragen zum Thema Behinderung haben.
  • Unterstützung suchen.
  • sich informieren möchten.
  • Benachteiligung aufgrund ihrer Behinderung erfahren haben und sich durch die Fachstelle über Ihre Rechte und Möglichkeiten beraten lassenmöchten.

… setzt sich für Sie ein

  • wenn Sie Benachteiligung aufgrund Ihrer Behinderung erfahren haben.
  • wenn Sie Hilfe suchen, um der Benachteiligung entgegen zu treten.
  • wenn Sie Fragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und Ihren Rechten haben.

Wen beraten wir noch?

  • Freunde und Angehörige von Menschen mit Behinderungen.
  • alle, die aus fachlichen Gründen Fragen zum Thema Behinderung und dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haben.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

§ 1 AGG: Ziel des Gesetzes ist es Benachteiligungen aus Gründen

  • der Rasse,
  • der ethnischen Herkunft,
  • des Geschlechts,
  • der Religion oder der Weltanschauung,
  • einer Behinderung,
  • des Alters,
  • der sexuellen Identität

zu verhindern oder zu beseitigen.

Benötigte Unterlagen

Keine. Je nach Beratung kann es aber sinnvoll sein, Bescheide, Dokumente, den Schwerbehindertenausweis,  bisherigen Schriftverkehr etc. zur Beratung mit zubringen.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

kostenlos

Rechtliche Grundlagen

Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG), Satzung für die Behindertenbeauftragte / den Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Büro des/ der Behindertenbeauftragten

Die Fachstelle im Büro des Behindertenbeauftragten berät und unterstützt Menschen mit Behinderungen und hilft beim Thema Benachteiligung.

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Büro des/ der Behindertenbeauftragten

Burgstraße 4
80331 München

Adresse

Burgstraße 4
80331 München

Montag bis Donnerstag: 9 bis 15 Uhr
Freitag: nach Vereinbarung

Termine zur persönlichen Beratung bitte vorab telefonisch unter
089 233 20417 vereinbaren.

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze


Das Büro des Behindertenbeauftragten ist barrierefrei zugänglich.

Ähnliche Leistungen

Amtsärztliches Gutachten – Außergewöhnliche Belastungen

Auf Anforderung Ihrer Steuerbehörde können Sie amtsärztliche Gutachten zu besonderen Aufwendungen und Belastungen im Rahmen des Einkommenssteuerrechts beantragen.

Schwerbehindertenausweis

Mit dem Schwerbehindertenausweis können sich Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausweisen.

Befreiung von der Ausweispflicht

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.

Sozialdienst für Gehörlose

Wir beraten gehörlose und hörbehinderte Münchener Bürger*innen und deren Angehörige, die Gebärdensprache nutzen.

Beratung zu Antidiskriminierung für Menschen mit Behinderung

Wenn Sie Benachteiligungen wegen Ihrer Behinderung erfahren, beraten wir Sie kostenlos über Ihre juristischen Möglichkeiten.

Anlaufstellen Inklusion

Beratung und Vernetzung im Stadtviertel zu den Themen Barrierefreiheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Gynäkologische Sprechstunde bei Mobilitätseinschränkungen

Wenn Sie in Ihrer Beweglichkeit eingeschränkt und auf Hilfsmittel wie einen Rollstuhl angewiesen sind, können Sie die Gynäkologische Sprechstunde besuchen.

Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Seit 2009 ist der Bezirk Oberbayern für Hilfen zur Beförderung von Menschen mit Behinderung zuständig.