Beratung und Information zu Stadttauben
Taubenfütterungsverbot, Hilfe bei Tauben auf dem Balkon und der Terasse, Gesundheitsgefahren – wir beraten und informieren bei allen Fragen zu Tauben in München.
Beschreibung
Wir informieren zu folgenden Themen:
- Münchener Taubenfütterungsverbot
- Tauben von Balkonen und Terrassen fernhalten
- Balkone, Terrassen und Fensterbretter von Taubenkot reinigen
- Taubenhäuser in München und ihre Förderung durch die Stadt
- Gesundheitliche Gefahren durch Stadttauben
- Ausnahmegenehmigungen zum Fang von Stadttauben
Gebäude-Verwaltungen können auch vor Ort beraten werden.
Anfragen können telefonisch oder schriftlich gestellt werden.
Fragen & Antworten
Wer ist für die Stadttauben zuständig?Stadttauben sind verwilderte Haustauben und damit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) „herrenlos“. Die Landeshauptstadt München ist nur in einigen wenigen Fällen zum Handeln befugt oder verpflichtet.
Ist in München das Füttern von Stadttauben verboten?
Ja, Verstöße können mit Bußgeld belegt werden.
Fördert die Landeshauptstadt München die Einrichtung und Betreuung von Taubenhäusern?
Ja, sowohl die Einrichtung als auch die Betreuung von Taubenhäusern kann gefördert werden.
Rechtliche Grundlagen
Freiwillige Leistung auf Grund eines Stadtratsbeschlusses
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Abt. 2 Sicherheit und Ordnung
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Abt. 2 Sicherheit und Ordnung
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-44606
Adresse
Ruppertstraße 11
80337 München
Lagehinweis: Eingang C