Rechtsberatung in Vaterschafts- und Unterhaltsfragen
Wir beraten zu Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder und junger Erwachsener bis zum 21. Geburtstag sowie zu Betreuungsunterhalt.
Beschreibung
Rechtsberatung: Unterhaltsansprüche von minderjährigen Kindern, jungen Erwachsenen zwischen 18 und 20 Jahren sowie von alleinerziehenden Elternteilen mit Kleinkindern zu deren Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
- Mütter und Väter, die alleinerziehend und / oder alleinsorgeberechtigt sind, haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ihres minderjährigen Kindes ( § 18 Abs.1 Nr.1 SGB VIII).
- Mütter und Väter, die nicht miteinander verheiratet sind, haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer eigenen Unterhaltsansprüche nach § 1615 l BGB (Betreuungsunterhalt) (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII).
- Mütter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, haben nach Geburt des Kindes Anspruch auf Beratung und Unterstützung, insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes (§ 52 a SGB VIII).
- Junge Volljährige haben bis zum 21. Geburtstag Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen gegenüber ihren Eltern (§ 18 Abs. 4 SGB VIII).
Benötigte Unterlagen
Bitte im konkreten Einzelfall vorab telefonisch erfragen.
Rechtliche Grundlagen
§§ 18 und 52 a SGB VIII
§ 1615l BGB
Sozialreferat
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Landeshauptstadt München
Sozialreferat
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Werner-Schlierf-Straße 9
81539 München
Fax: +49 89 233-67531
Adresse
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Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 9 bis 12 Uhr
Mittwoch 13 bis 15 Uhr nur telefonisch unter +49 89 233-67514
Termine mit Ihrer Sachbearbeitung: Nach Vereinbarung
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Vorhanden:Behindertenparkplätze
barrierefreier Zugang, behindertengerechte Aufzüge im Haus
Parkmöglichkeiten sind nur sehr eingeschränkt vorhanden und direkt vor dem Dienstgebäude kostenpflichtig.