Befreiung von der Hundesteuer – Tierheimhund

Wenn Ihr Hund aus dem Tierheim München stammt, können Sie ihn für das erste Jahr der Haltung von der Hundesteuer befreien lassen.

Sie müssen den Antrag im zweiten Jahr der Hundehaltung stellen. Die Befreiung von der Hundesteuer gilt dann rückwirkend für die ersten zwölf Monate der Haltung.

Voraussetzungen

  • Ihr Hund stammt aus dem Tierheim München.
  • Sie halten Ihren Hund bereits seit einem Jahr.

Benötigte Unterlagen

Sie können Ihren Antrag persönlich, per Post oder per E-Mail stellen. Sie können Ihren Antrag formlos stellen. Legen Sie bitte eine Kopie des Übernahmevertrags mit dem Tierheim bei.

Landeshauptstadt München

Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer

Post

Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer

Postfach 201951
80019 München

Fax: +49 89 233-20356

Adresse

Seidlstraße 27
80335 München

Öffnungszeiten

  • Mo. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Di. 08:30 - 12:00 (keine telefonische Erreichbarkeit)
  • Mi. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Do. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Fr. 08:30 - 12:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung bitte. Die Zahlschalter der Stadtkasse sind Montag bis Mittwoch in der Landsberger Straße 36 zu den Öffnungszeiten besetzt.

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