Befreiung von der Hundesteuer – Tierheimhund
Wenn Ihr Hund aus dem Tierheim München stammt, können Sie ihn für das erste Jahr der Haltung von der Hundesteuer befreien lassen.
Sie müssen den Antrag im zweiten Jahr der Hundehaltung stellen. Die Befreiung von der Hundesteuer gilt dann rückwirkend für die ersten zwölf Monate der Haltung.
Voraussetzungen
- Ihr Hund stammt aus dem Tierheim München.
- Sie halten Ihren Hund bereits seit einem Jahr.
Benötigte Unterlagen
Sie können Ihren Antrag persönlich, per Post oder per E-Mail stellen. Sie können Ihren Antrag formlos stellen. Legen Sie bitte eine Kopie des Übernahmevertrags mit dem Tierheim bei.
Rechtliche Grundlagen
Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer
Postfach 201951
80019 München
Fax: +49 89 233-20356
Adresse
Seidlstraße 27
80335 München
Öffnungszeiten
-
Mo.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) - Di. 08:30 - 12:00 (keine telefonische Erreichbarkeit)
-
Mi.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) -
Do.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) - Fr. 08:30 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung bitte. Die Zahlschalter der Stadtkasse sind Montag bis Mittwoch in der Landsberger Straße 36 zu den Öffnungszeiten besetzt.