Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein Umzug in eine Anlage des betreuten Seniorenwohnens notwendig wird, hilft Ihnen das Amt für Soziale Sicherung weiter.
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Falle der Notwendigkeit einer Betreuung diese Aufgabe übernehmen soll – oder nicht übernehmen soll.
Einen Zuschuss zu Essen auf Rädern oder den Sozialen Mittagstisch kann beantragen, wer seinen Einkauf oder die Zubereitung einer warmen Mahlzeit nicht tätigen kann.
Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, Ergotherapie benötigen, Ihnen aber der Gang in eine Praxis zu schwer fällt, können Sie einen Hausbesuch vereinbaren.
Die Beschwerdestelle berät pflegebedürftige Menschen, Angehörige, rechtliche Betreuer*innen, Bekannte und auch Pflegekräfte zu Anliegen der Altenpflege.
Eine gesetzliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden. Bevollmächtigte unterliegen keiner Kontrolle des zuständigen Amtsgerichts.
Ob stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, ambulante Pflege oder Versorgung Zuhause – die Münchner Pflegebörse hilft bei der Suche nach passenden Angeboten.