Aufhebung des Sperrkontos
Wenn Sie Ihr Sperrkonto aufheben möchten, können Sie die Aufhebung hier beantragen.
Beschreibung
Als Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts haben Sie bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium, Sprachkurs oder zur Ausbildung ein Sperrkonto hinterlegt. Über das Online-Formular können Sie Ihr Sperrkonto wieder auflösen und über das Geld verfügen.
Voraussetzungen
- Sie sind bereits ausgereist oder Ihre Ausreise steht kurz bevor
- Ihr Aufenthaltszweck hat sich geändert (zum Beispiel Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung oder aus familiären Gründen)
- Sie weisen die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes auf andere Weise nach (zum Beispiel Verpflichtungserklärung)
- Sie haben sich in einer anderen Gemeinde/ Stadt in Deutschland angemeldet.
Rechtliche Grundlagen
§ 2 Abs. 3 AufenthG
Links & Downloads
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Kreisverwaltungsreferat
Internationale Studierende, Wissenschaftler (KVR-II/351Stu)
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Internationale Studierende, Wissenschaftler (KVR-II/351Stu)
Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Nur mit Termin