Aufenthalt zur medizinischen Behandlung – Botschaftspatienten

Schwerkranke aus dem Ausland, die von ihren Botschaften betreut werden, beziehungsweise für die das Heimatland die Kosten trägt, können einen Aufenthalt beantragen.

Beschreibung

Beantragen können die Erlaubnis Patient*innen aus Drittstaaten, die von ihren ausländischen Botschaften betreut werden, beziehungsweise für die das Heimatland die Behandlungs- und Lebensunterhaltskosten trägt, sowie deren Betreuungspersonen.

Visumverfahren:

In vielen Fällen brauchen Sie ein gültiges nationales Visum (Typ D). Das Visum wird entweder von der deutschen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde ausgestellt. Ein Schengen-Visum (Typ C) kann nur unter bestimmten Voraussetzungen als nationales Visum (Typ D) verlängert werden.

Voraussetzungen

  • Die notwendige medizinische Behandlung in Deutschland darf nur so lange dauern, wie das dafür ausgestellte Visum (Typ D) gültig ist.
  • Während der medizinischen Behandlung muss Ihr Hauptwohnsitz in München sein. Das gilt auch bei ambulanten Behandlungen, die außerhalb des Stadtgebiets erfolgen.

Benötigte Unterlagen

HInweis: Die Entscheidung über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt nur auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Wir bitten Sie daher, die genannten Unterlagen aktuell, übersichtlich und aussagekräftig sowie unaufgefordert vollständig einzureichen.

Fachärztliches Attest:

Die Fachärztin/ der Facharzt muss in dem Attest allgemeinverständliche Angaben zur Diagnose machen.

Weiter sind Angaben über die Dauer und Art der notwendigen Behandlung erforderlich (zum Beispiel Therapieplan, geplante Reha-Maßnahmen).

Gesicherter Lebensunterhalt (mögliche Nachweise):

Kostenübernahmeerklärung der Behandlungs- und Lebenshaltungskosten des Herkunftsstaates, beziehungsweise der ausländischen Vertretung für Sie und Ihre Begleitung.

Kontoauszug (deutsch oder englisch) sofern nicht alle Kosten durch den Herkunftsstaat gedeckt werden.

Verpflichtungserklärung:

Sie benötigen eine Verpflichtungserklärung, wenn nicht alle Kosten für Sie und Ihre Begleitung durch Ihr Heimatland gedeckt werden und Sie kein ausreichend eigenes Vermögen nachweisen können.

Reisekrankenversicherung:

Wenn keine Kostenübernahmeerklärung des Herkunftsstaates vorliegt, dann braucht Ihre Begleitung eine deutsche/ europäische oder in Deutschland anerkannte Reisekrankenversicherung.

Vollmacht/ Untervollmacht und Ausweisdokument:

Es genügt eine grundsätzliche Generalvollmacht beziehungsweise Verbalnote.

Hinweis:

Die Unterlagen sind, soweit durch die Behörde nicht ausdrücklich anders mitgeteilt, ausschließlich in Kopie einzureichen. Bitte beachten Sie, dass eingereichte Unterlagen nicht zurückgegeben werden können.

Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden von uns streng vertraulich behandelt.

Zur Vorsprache/ zum Termin müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Pass oder Passersatz
  • Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)


Fragen & Antworten

Bei einer stationären medizinischen Behandlung muss das Krankenhaus/ die Reha-Einrichtung im Stadtgebiet München sein. Wenn die fachärztliche Betreuung (zum Beispiel Untersuchungen) in München stattfindet und Sie sich für eine Therapie vorübergehend außerhalb von München aufhalten müssen (beispielsweise die Operation in München und die Reha außerhalb), dann ist trotzdem weiter die Ausländerbehörde München für Sie zuständig.

Werden Sie ausschließlich außerhalb von München behandelt und besteht damit keinerlei medizinischer Anknüpfungspunkt nach München, ist die Ausländerbehörde München nicht für Sie zuständig. Das gilt ebenso für Ihre Begleitpersonen, auch wenn diese in München untergebracht sind. In Einzelfällen können wir Sie dabei unterstützen.

Rechtliche Grundlagen

§ 7 Aufenthaltsgesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

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