Arbeitsstipendien für Autor*innen
Wenn Sie an einem literarischen Projekt arbeiten und in München wohnen, können Sie sich für ein Arbeitsstipendium für Münchner Autor*innen bewerben.
Beschreibung
Die Landeshauptstadt München vergibt jährlich zwei mit je 8.000 Euro dotierte Arbeitsstipendien für literarische Projekte von Münchner Autor*innen, die sich mit ihrem Werk bereits literarisch ausgewiesen haben und im Literaturbetrieb in Erscheinung getreten sind: durch Veröffentlichungen in Verlagen, Lesungen, Auszeichnungen oder Rezensionen. In erster Linie werden Prosaprojekte aller Genres berücksichtigt (Romane, Erzählungen, Romanbiographien, literarische Essays), es werden aber auch anspruchsvolle Lyrikprojekte in die Auswahl einbezogen.
Die nächste Ausschreibung findet Anfang 2025 statt.
Voraussetzungen
- Der/die Autor*in muss in/bei München leben (S-Bahn-Bereich).
- Bereits erfolgte Veröffentlichung von mindestens zwei eigenständigen literarischen Werken (nicht im Eigen- oder Selbstkostenverlag, nicht als Book on Demand oder im Internet).
- Das Projekt sollte bis Ende des Ausschreibungsjahres unveröffentlicht sein.
- Jede/r Bewerber*in kann nur ein Projekt einreichen.
- Es können nur deutschsprachige Texte eingereicht werden.
Eine gleichzeitige Bewerbung für die Arbeitsstipendien und die Literaturstipendien der Stadt München ist nicht möglich. Stipendiat*innen des Vorjahres sind für die jeweils folgende Ausschreibung von der Bewerbung für ein Arbeitsstipendium ausgeschlossen.
Benötigte Unterlagen
Einreichung folgender Unterlagen in 7-facher Ausfertigung, das heißt: sieben komplette und getrennte (jeweils geheftet oder in Klarsichthüllen) „Sets“ für die Jurorinnen und Juroren
- Textprobe: 30 Seiten (à 1800 Zeichen)
- Exposé des Projekts
- Biobibliographie
- Informationen über Entwicklungsstand des Manuskripts, voraussichtlichen Gesamtumfang und geplanten Zeitpunkt der Fertigstellung/Veröffentlichung, gegebenenfalls über Verlagsvertrag.
Bearbeitungszeit
Die Bewerber*innen werden nach der Entscheidung über die Stipendienvergabe (in der Regel im September) über das Ergebnis informiert. Es wird gebeten, von Rückfragen abzusehen.
Rechtliche Grundlagen
Mit der Einreichung erklären sich die Bewerber*innen mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden und bestätigten, dass sie in München (S-Bahn-Bereich) leben. Nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerber*innen werden nach der Entscheidung über die Vergabe (in der Regel im September) über das Ergebnis informiert. Es wird gebeten, von Rückfragen abzusehen. Das Kulturreferat übernimmt keine Haftung für die eingesandten Unterlagen. Die Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden.
Kulturreferat
Abteilung 1
Bildende Kunst, Darstellende
Kunst, Film, Literatur, Musik,
Stadtgeschichte, Wissenschaft
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