Anzeige von abfallrechtlichen Missständen
Wenn Sie bemerken, dass Abfälle (auch Schrott-Fahrzeuge) auf Privatgrund falsch behandelt, gelagert oder abgelagert werden, dann können Sie das hier melden.
Beschreibung
Wenn Abfälle nicht richtig entsorgt werden, gibt es Probleme. Richtig entsorgen heißt: in die Mülltonne, in die Wertstoffsammlung oder zum Wertstoffhof.
Manche werfen ihren Müll aber einfach in die Natur oder sie lagern ihn unerlaubt auf Grundstücken. Das ist verboten. Solcher Müll kann gefährlich für Menschen, Tiere und Umwelt sein.
Wer Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig illegal behandelt oder entsorgt, begeht nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG eine Ordnungswidrigkeit. Das kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro belangt werden.
Auch die private Verbrennung von Abfällen ist verboten. Das Verbrennungsverbot gilt im Stadtgebiet München auch für Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt oder Laub. Gartenabfälle entsorgt man über die Biotonne. Möglich ist auch die Kompostierung im eigenen Garten oder bei größeren Mengen die Abgabe am Wertstoffhof.
Voraussetzungen
Für Abfall- und Müllverstöße auf Privatgrund in München ist das Referat für Klima- und Umweltschutz zuständig. Es setzt die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen auf Privatgrund durch.
Abfälle und Müll, die den öffentlichen Verkehrsgrund(zum Beispiel öffentliche Straßen, Geh- und Fahrradwege sowie Straßenbegleitgrün) betreffen, bearbeitet das Baureferat.
Bei Müllablagerungen im Bereich von Wertstoffinseln sind die von den Dualen Systemen beauftragten Entsorger zuständig.
Bei Verstößen gegen das Taubenfütterungsverbot wenden Sie sich bitte an das Kreisverwaltungsreferat.
Bei Missständen außerhalb des Münchner Stadtgebietes wenden Sie sich bitte an das zuständige Landratsamt.
Rechtliche Grundlagen
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
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	                     Bayerstraße 28a
 
	                      
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Fax: +49 89 233-747690
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