Förderung von Kindern im Vorschulalter
Wenn Ihr Kind zwischen 4 und 7 Jahren alt ist und Sie es zu Hause auf die Schule vorbereiten möchten, können Sie das Förderprogramm HIPPY nutzen.
Beschreibung
HIPPY ist ein interkulturelles und integratives Programm zur Elternbildung und frühen Förderung von Kindern. Das HIPPY-Programm unterstützt Eltern dabei, ihre Kinder im Alter von 4 bis 7 Jahren zu Hause in ihrer Entwicklung zu fördern.
Geschulte Elterntrainer*innen, die häufig aus dem Kulturkreis der teilnehmenden Eltern kommen, besuchen die Familien zu Hause und üben mit den Müttern oder Vätern das HIPPY-Material ein. Dieses Wissen geben die Eltern dann spielerisch an ihre Kinder weiter. Die Mutter oder der Vater nehmen sich dafür regelmäßig 20 bis 30 Minuten für ihr Kind Zeit.
Zum Programm gehören auch regelmäßige Gruppentreffen. Hier werden auch Themen zur Erziehung und Bildung besprochen.
Alle Familien können grundsätzlich teilnehmen.
Von dem Familienbildungsprogramm profitieren besonders Kinder aus Familien, in denen Deutsch nicht die Muttersprache ist.
Voraussetzungen
- Ein Elternteil sollte alle zwei Wochen eine Stunde Zeit für eine Einweisung in die HIPPY-Materialien haben und bereit dazu sein, an fünf Tagen in der Woche etwa 20 bis 30 Minuten mit dem Kind zu spielen und zu lernen. Die Einweisung in die HIPPY-Materialien wird im Rollenspiel durchgeführt. Alle zwei bis vier Wochen finden Gruppentreffen mit anderen Eltern im Stadtteil statt.
Fragen & Antworten
Wer lernt mit meinem Kind?
Die Eltern lernen, spielen und üben fünf Tage die Woche mit ihrem Kind mit den HIPPY-Materialien.
Kommt jeden Tag eine Elterntrainer*in zu mir nach Hause?
Nein, die Übungen führen die Eltern selbst durch.
Wie oft findet der Termin mit der Elterntrainerin statt?
Alle zwei Wochen, jeweils für 1 bis 2 Stunden.
Kann ich teilnehmen, wenn mein Deutsch nicht sehr gut ist?
Ja, jeder, der sein Kind fördern möchte, kann teilnehmen. Dank der Vielfalt der Materialien wird auf die Bedürfnisse der Familien eingegangen.
Kann ich teilnehmen, wenn ich berufstätig bin oder einen Deutschkurs besuche?
Ja.
Rechtliche Grundlagen
§ 16 SGB VIII
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