Dienstleistungsfinder
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Ersatzführerschein – Änderung von Auflagen und Beschränkungen
Bei Änderung oder Eintragung von Auflagen und Beschränkungen oder der Eintragung der Schlüsselzahl B96, B196, B197 brauchen Sie einen Ersatzführerschein.
Fahrerlaubnis – Erweiterung
Wer bereits eine Führerschein hat und eine Prüfung für zusätzliche Klassen ablegen will, kann eine Erweiterung seiner Fahrerlaubnis beantragen.
Karteikartenabschrift der Führerscheindaten
Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung über die Führerscheindaten (Fahrerlaubnis-Klasse), die bei der Fahrerlaubnisbehörde über Sie eingetragen sind.
Rücktausch einer ausländischen Fahrerlaubnis
Wenn Sie Ihren deutschen Führerschein in einen ausländischen umgeschrieben haben und nun wieder in Deutschland wohnen, müssen Sie Ihren Führerschein zurücktauschen.
Umschreibung Dienstführerschein
Wer einen Dienstführerschein der Bundeswehr, Polizei oder des Bundesgrenzschutzes hat, kann diesen in einen (zivilen) Kartenführerschein umschreiben lassen.
Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie sechs Monate nach der ersten Anmeldung in Deutschland fahren. Danach müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben.
Umschreibung EU/EWR-Führerschein
Bei Führerscheinen aus einem EU oder EWR Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) ohne die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE ist keine Umschreibung notwendig.
Umtausch in Kartenführerschein
Wenn Sie Ihren alten Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen möchten, können Sie dies schriftlich oder online beantragen.
Unbefristeten Kartenführerschein umtauschen
Unbefristete Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden, müssen gestaffelt bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.