Fachkräfteeinwanderungsberatung

Wenn Sie als Fachkraft im Ausland leben und in München oder der Umgebung arbeiten möchten, bieten wir Ihnen Beratung zu Anerkennung, Qualifizierung und Einwanderung.

Beschreibung

Wir beraten und begleiten Sie, während Sie sich noch im Ausland befinden - von der Anerkennung Ihrer Qualifikationen bis zur Einreise nach München.

  • Beratung zur Fachkräfteeinwanderung: Wir informieren Sie über die verschiedenen Optionen, die das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet.
  • Information über Anerkennungsstellen: Wir geben Ihnen Auskunft über die zuständige Stelle für die Anerkennung Ihrer Qualifikationen.
  • Unterstützung bei der Antragstellung: Wir helfen Ihnen aktiv bei der Erstellung und Einreichung Ihres Antrags zur Anerkennung.
  • Begleitung im Anerkennungsverfahren: Wir stehen Ihnen während des gesamten Anerkennungsverfahrens zur Seite und unterstützen Sie mit unserer fachkundigen Beratung.
  • Erklärung des Anerkennungsbescheids: Wir erklären Ihnen, was der Anerkennungsbescheid bedeutet und welche nächsten Schritte möglich sind.
  • Unterstützung bei der Qualifizierungssuche: Wir helfen Ihnen, geeignete Qualifizierungsmaßnahmen zu finden, um Ihre beruflichen Chancen zu verbessern.

Wir beraten individuell und kostenfrei.

Wir beraten Sie per Videocall, telefonisch, per E-Mail und persönlich.

Anmeldung:

  • Online-Registrierung für die Fachkräfteeinwanderungsberatung :
    Bitte melden Sie sich online an.
  • Bestätigung Ihrer Registrierung: Sie erhalten eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Registrierung bestätigt.

Kontaktaufnahme: Wir werden Sie per Telefon oder E-Mail kontaktieren.

Unsere Beratung ist für Fachkräfte, die noch im Ausland sind und in München oder Umgebung leben und arbeiten möchten. Wir helfen bei Anerkennung, Qualifizierung und Einwanderung. Wir vermitteln aber keine Jobs und stellen keine Visa aus.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen derzeit noch im Ausland.
  • Sie haben einen Abschluss oder eine Qualifikation aus dem Ausland (zum Beispiel Hochschulstudium oder berufliche Ausbildung)
  • Sie möchten in München oder der Umgebung leben und arbeiten.

Benötigte Unterlagen

Berufliche Diplome, Zeugnisse und Zertifikate

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Abteilung Migration, Integration, Teilhabe
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen /
MigraNet (Internationale Fachkräfte)

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Abteilung Migration, Integration, Teilhabe
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen /
MigraNet (Internationale Fachkräfte)

Franziskanerstraße 8
81669 München

Fax: +49 89 233-40683

Adresse

Franziskanerstraße 8
81669 München

Ähnliche Leistungen

Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit Berufsausbildung

Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufsausbildung sind und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung.

Notfall-Hilfe Aufenthaltstitel – Beschäftigte, Angehörige

Sie sind Beschäftigte*r oder Familienangehörige*r, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

Notfall-Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel – Studierende, Hochschulabsolvent*innen, Selbstständige

Sie sind Student*in, Hochschulabsolvent*in oder selbstständig, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

Aufenthaltserlaubnis – Chancenkarte

Die Chancenkarte ist für ausländische Personen, die in Deutschland eine Arbeit oder Maßnahmen zur Anerkennung einer Berufsqualifikation suchen.

Aufenthaltserlaubnis – Doktoranden

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und ein Promotionsstudium in München absolvieren möchten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis – Forschende und wissenschaftliches Personal

Sie möchten eine Forschungstätigkeit beginnen oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit nachgehen? Dann können Sie dafür verschiedene Aufenthaltserlaubnisse beantragen

ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer)

Die ICT-Karte ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für europaweite firmeninterne Transfers.

Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen

Die Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen ist für Personen, die im Angestelltenverhältnis oder selbständig als Geschäftsführer*in tätig werden.

Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierung als Ärzt*in

Wenn Sie eine ausländische Qualifikation als Ärzt*in haben und eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.

Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierte Geduldete

Sie haben eine Duldung und möchten einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachgehen? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.