Produktionsförderung Kinder- und Jugendtheater

Wenn Sie professionell im Bereich Kinder- und Jugendtheater der freien Szene arbeiten, können Sie sich für die Produktionsförderung bei der Stadt bewerben.

Beschreibung

  • Das Kulturreferat der Landeshauptstadt München vergibt 2025 Zuschüsse in Höhe von voraussichtlich insgesamt 250.000 Euro für professionelle Kinder- und Jugendtheaterproduktionen der freien Szene. Die geförderten Produktionen sollten exemplarisch für das zeitgemäße Kinder- und Jugendtheater stehen und das Potential haben, wegweisend und impulsgebend zu sein.

    Zielsetzung
    Ziel ist die Förderung freier professioneller Produktionen der Darstellenden Kunst für junges Publikum auf hohem qualitativem Niveau mittels vielfältiger künstlerischer und spartenübergreifender Ausdrucksformen. Durch ihre Themen, ihre künstlerische Umsetzung und ihre Aufführungsorte sollen Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen kulturellen, sozialen oder körperlichen Voraussetzungen erreicht und dadurch kulturelle Teilhabe ermöglicht werden. Dies entspricht dem Grundprinzip der Kulturellen Bildung, die stets Bildung, Soziales und Kultur vereint.

Bewertungskriterien 

  • Sinnhaftigkeit und Nachvollziehbarkeit der Projektidee und Kalkulation
  • qualitätvolle künstlerische Arbeit und überzeugende Zusammenstellung der künstlerisch Beteiligten
  • Zielgruppenorientierung (Relevanz des Themas für die Zielgruppe, zielgruppengerechte Aufbereitung, Zielgruppenansprache inklusive Wahl der Spielstätten)

Vergabe
Über die Vergabe der Förderung entscheidet der Stadtrat der Landeshauptstadt München auf Empfehlung einer Jury.

Förderzeitraum
Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2025. Das heißt, die Produktion muss in 2025 erfolgen, die Premiere und die weiteren Aufführungen sind für 2025 zu planen.

Zur Antragstellung

Antragsfrist ist der 3. Juni 2024. (Es gilt der Eingang bei der Landeshauptstadt München.) Jede*r Antragsteller*in kann nur einen Antrag für Produktionsförderung pro Jahr stellen.

Zuschussformulare und Richtlinien

Der Antrag ist über ein Online-Portal von it@M zu stellen.

Die Kurz-URL lautet: www.muenchen.de/projektantrag-dk

Die ausführliche Adresse lautet:

https://service.muenchen.de/intelliform/forms/01/06/06/kulturfoerderung/index

Weitere aktuelle Ausschreibung:

  • ​Ausschreibung für Stipendien Kinder- und Jugendtheater 2025: Bewerbungsfrist ist der 3. Juni 2024.

Bewerbungsfrist

3. Juni 2024, 23:59 Uhr

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind einzelne Theaterschaffende sowie Theatergruppen, deren künstlerischer Arbeitsschwerpunkt im Großraum München liegt. Die projektbezogene Förderung kann Produktionskosten, Kosten für Premiere und bis zu fünf Folgeaufführungen im Stadtgebiet München umfassen. Mindestens zwei davon müssen an dezentralen Spielorten in München stattfinden.

Benötigte Unterlagen

Verpflichtend

  • Einzureichen ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular aus dem Online-Portal mit detaillierter Kalkulation der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen. Dabei sind beizufügen:
  • Projektbeschreibung (maximal 9.000 Zeichen)
  • Übersicht über bereits realisierte Theaterproduktionen
  • Nennung des künstlerischen Teams inklusive Kurz-Biographien
  • Absichtserklärung der geplanten Spielorte für die Premiere und die Folgeaufführungen

Bitte gehen Sie in Ihrer Projektbeschreibung auf das künstlerische Konzept und die Methoden der Umsetzung ein. Weiterhin bitten wir um die Beschreibung Ihrer Zielgruppe und wie Sie diese erreichen werden (Inhalt, Umsetzung, Spielort/e, Öffentlichkeitsarbeit, ...).

Es gilt der Eingang bei der Landeshauptstadt München, nicht der Absendezeitpunkt der Unterlagen im Antragsportal. Eine persönliche Abgabe von Unterlagen im Kulturreferat ist nicht möglich.

Mit der Einreichung erklären sich die Antragsteller*innen mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden sind. Nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Antragsworkshops

Zur Ausschreibung bietet Theaterbüro München gemeinsam mit Tanzbüro München zwei Antragsworkshops an:

Rechtliche Grundlagen

Alle gültigen Einreichungen werden der vom Stadtrat einberufenen Jury Kinder- und Jugendtheater der freien Szene vorgelegt. Sie trifft eine Auswahl und empfiehlt ausgewählte Projekte dem Stadtrat.
Die endgültige Entscheidung wird der Kulturausschuss treffen, voraussichtlich in seiner Sitzung Ende September 2024. Die Antragsteller*innen werden danach benachrichtigt.

Fragen & Antworten

Ja. Sie können sich jedes Jahr bewerben. Sie können dabei einen Antrag, der in den Vorjahren nicht gefördert wurde, unverändert oder weiterentwickelt einreichen.

Natürlicherweise müssen Sie sich bis zu einem gewissen Grad mit der Thematik auseinandersetzen, um einen Antrag auf Förderung stellen zu können. Gleichzeitig gilt: Die zur Förderung beantragten Positionen müssen im Förderjahr 2025 liegen. Die Umsetzung der beantragten Idee darf noch nicht begonnen haben sein.
Vorarbeiten wie bspw. künstlerische Recherche und Themenentwicklung mit der Zielgruppe dürfen im Rahmen des Projektzeitraums mit beantragt werden. 

Gemäß „Art but fair“ sollte nachvollziehbar sein, in welchem Verhältnis Honorar und Leistung stehen. Sie können die Kalkulation gern an den Honorarempfehlungen des Bundesverbands der Darstellenden Künste ausrichten.

Theaterbüro München bietet auf der Website zum Beispiel Musterkalkulationen an. Gemeinsam mit Tanzbüro München werden außerdem zwei Antragsworkshops durchgeführt:

„Mach’s fertig“ am 2. Mai 2024 

„Mach’s fertig! Vertiefung“ am 3. Mai 2024


Sie können sich parallel auf andere Ausschreibungen des Kulturreferats bewerben, wenn Sie zu jeder Ausschreibung ein eigenes Konzept zur Förderung einreichen und dies in den Anträgen erwähnen. Beachten Sie aber bitte, dass es Ihnen ggf. möglich sein muss, alle Vorhaben realistisch umzusetzen.
Selbstverständlich sind Mischfinanzierungen (die Kombination mit Drittmitteln) möglich.

Theaterpädagogische Projekte können in diesem Förderverfahren nicht berücksichtigt werden. Für diese gibt es die Förderung Tanz und Theater mit Laien auf musenkuss-muenchen.de.) Die Produktionsförderung richtet sich an professionelle Akteur*innen der Darstellenden Kunst, die für junges Publikum produzieren und aufführen.
Wenn im Rahmen der Produktion zum Beispiel Recherchen oder Try Outs an Schulen stattfinden, ist dies möglich. Und wir begrüßen, wenn im Rahmen der Aufführungen Vermittlungsformate wie Workshops oder Vertiefungsgespräche angeboten werden. Diese Inhalte können Teil der Kalkulation sein.


Der Münchner Stadtrat. Die Vergabe der Mittel erfolgt gemäß den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus Kulturförderungsmitteln der Landeshauptstadt München. Der Stadtrat beschließt die Förderungen auf der Grundlage von Empfehlungen der Jury Kinder- und Jugendtheater, die aus Stadtratsmitgliedern sowie Fachjuror*innen aus dem Bereich Kinder- und Jugendtheater zusammengesetzt ist. Die Jury gibt eine unabhängige Einschätzung ab und ist an den vom Stadtrat der Landeshauptstadt München vorgegebenen Finanzrahmen gebunden.

Die aktuellen Juror*innen im Bereich Kinder- und Jugendtheater sind:
Tuncay Acar, Brigitte Dethier, Meike Fechner, Anne Fritsch, Murali Perumal und Dr. Ulrike Wörner von Faßmann sowie ersatzweise Sophie Haydee Colindres Zühlke, Christian Schönfelder, Katharina Schrott und Kassandra Wedel;
außerdem die von den Stadtratsfraktionen nominierten Jurymitglieder. Diese sind: Stadträtin Marion Lüttig und Stadtrat Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen - Rosa Liste), Stadträtin Sabine Bär und Stadträtin Beatrix Burkhardt (Fraktion CSU mit FREIE WÄHLER) sowie Stadträtin Kathrin Abele (SPD/Volt - Fraktion).

Diese Jurybesetzung Fachjury wurde für die Förderjahre 2025 bis 2027 bis 2024 beschlossen, die Berufung der Stadträt*innen gilt bis zum Ende der Wahlperiode 2020 bis 2026. Das heißt sie gilt für die Förderjahre 2025 und 2026.

Ihr Vorhaben kann nicht wie im Antrag beschrieben umgesetzt werden?
Sollten sich im Rahmen der Umsetzung des Projektes bedeutsame Veränderungen ergeben (z. B. Projektname, Probenort, Aufführungsort, Produktions- und Aufführungszeitraum, Anzahl der Aufführungen), sind diese grundsätzlich genehmigungsfähig. Die Veränderungen sind aber vorher mit dem Kulturreferat abzustimmen.

Bei zweckmäßiger Verwendung müssen die Mittel nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung wird allerdings zurückgenommen, wenn Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht wurden und die Vergabe der Förderung somit zu Unrecht erfolgte. Auch kann eine Rückforderung erfolgen, wenn kein abschließender Bericht eingereicht wird oder das Vorhaben nicht realisiert wurde. Die Mittel sind dann unverzüglich in voller Höhe, einschließlich Zinsen, zurückzuzahlen.

Landeshauptstadt München

Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen

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Burgstraße 4
80331 München

Fax: +49 89 233-27776

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