Mietzuschüsse für Musikproberäume

Wenn Sie Musikschaffende*r sind, unterstützt die Landeshauptstadt München Sie finanziell bei angemieteten Musikproberäumen.

Beschreibung

Ihre Bewerbung können Sie per E-Mail oder in Ausnahmefällen per Post an das Kulturreferat senden.

Bei postalischer Einsendung ist das Eingangsdatum gültig und nicht der Poststempel. Da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden können, bitten wir bei postalischer Einsendung darum, nur Kopien von Tonträgern einzureichen.

Eine Bewerbung per E-Mail richten Sie bitte an die unten angegebene E-Mail Adresse. Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen zum Bewerbungsverfahren aus dem Infoblatt zur Ausschreibung der Mietzuschüsse für Musikproberäume.

Falls Sie sich einen Raum mit anderen Personen oder Ensembles teilen, kann sich ausschließlich der/die Hauptmieter*in bewerben.

Bei Ensembles stellt die Person den Antrag, die als Hauptmieter*in im Mietvertrag vermerkt ist.

Die Höhe des Zuschusses für einen Musikproberaum orientiert sich an der Größenordnung der gemieteten Nutzfläche des Raumes nach folgendem gestaffelten Schema:

Angemietete Nutzfläche des Proberaums:

  • bis 15 Quadratmeter: 128 Euro Zuschuss pro Monat
  • bis 30 Quadratmeter: 158 Euro Zuschuss pro Monat
  • bis 60 Quadratmeter: 216 Euro Zuschuss pro Monat
  • über 60 Quadratmeter: 274,50 Euro Zuschuss pro Monat

Die Förderung der Musikschaffenden durch diesen Mietkostenzuschuss ist auf drei Jahre begrenzt.

Die nächste Ausschreibung für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2029 erfolgt Ende 2025 / Anfang 2026.

Voraussetzungen

Für einen Mietzuschuss können sich Münchner Musikschaffende (als Einzelperson oder als Ensemble) bewerben, deren Arbeitsschwerpunkt nachweislich in München verankert ist. Der Wohnsitz sowie der angemietete Proberaum müssen sich im MVV-Gebiet befinden. Feste Ensembles können sich bewerben, wenn sie seit mindestens einem Jahr bestehen.

Berücksichtigt werden professionelle Musikschaffende.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Lebenslauf (Ausbildung, Konzerte, Preise, Stipendien, maximal eine DIN A4 Seite)
  • Beispiele der musikalischen Arbeit (nur Kopien): Tonträger oder Links, Rezensionen, Presseberichte, Empfehlungsschreiben, Letter of Interest, Tourneepläne
  • (Ein Wohnsitznachweis muss auf Nachfrage vorgelegt werden, der Proberaum kann bei Bedarf besichtigt werden.)
  • Nachweis der Professionalität: Falls vorhanden ein staatlich anerkanntes Abschlusszeugnis oder ein freier Nachweis anhand von Beispielen der musikalischen Arbeit

Rechtliche Grundlagen

Alle formal richtigen und vollständigen Bewerbungen werden der vom Stadtrat einberufenen Jury vorgelegt. Sie trifft eine Vorauswahl nach künstlerischen Qualitätskriterien und empfiehlt die ausgewählten Bewerber*innen dem Stadtrat. Die endgültige Entscheidung wird der Stadtrat im Kulturausschuss treffen. Die ausgewählten Musiker*innen werden zeitnah benachrichtigt.

Landeshauptstadt München

Kulturreferat
Abteilung 1
Bildende Kunst, Darstellende
Kunst, Film, Literatur, Musik,
Stadtgeschichte, Wissenschaft

Post

Landeshauptstadt München
Kulturreferat
Abteilung 1
Bildende Kunst, Darstellende
Kunst, Film, Literatur, Musik,
Stadtgeschichte, Wissenschaft

Burgstraße 4
80331 München

Fax: +49 89 233-21269

Adresse

Burgstraße 4
80331 München

Ähnliche Leistungen

Förderung von Konzertprojekten mit Neuer Musik

Wenn Sie Musikschaffende*r sind und ein Konzertprojekt mit Neuer Musik planen, können Sie sich für eine Förderung bewerben.

Popmusik Veranstaltungszuschuss

Wenn Sie Konzerten oder andere unterschiedliche Veranstaltungsformaten bis hin zu Musikfestivals aller Genres veranstalten, können Sie einen Förderung beantragen.

Förderung von interkulturellen Projekten

Wenn Sie Kunstschaffende*r mit Wohnsitz oder Arbeitsschwerpunkt in München sind und interkulturelle Projektarbeit machen, können Sie sich für eine Förderung bewerben

Popmusik Produktionsstipendium

Wenn Sie in München leben und als Musikschaffende*r im Bereich der Popmusik tätig sind, können Sie sich für ein Produktionsstipendium bewerben.

Erlaubnis für Straßenmusik und Straßenkunst

Straßenkünstler*innen benötigen in der Münchner Fußgängerzone und in anderen Innenstadt-Bereichen für ihre Darbietung eine Genehmigung.

Projektstipendium Junge Kunst/Neue Medien für Musik

Wenn Sie an einem musikalischen Projekt arbeiten, das in besonderem Maße neue Technologien miteinbezieht, können Sie ein Projektstipendium beantragen.

Musikstipendien

Wenn Sie an einem musikalischen Projekt arbeiten, können Sie sich für ein Musikstipendium bei der Stadt bewerben.

Pop-Programmförderung

Wenn Sie eine nicht-kommerzielle Konzertreihe in kleineren Musik-Locations oder Musikfestivals veranstalten, können Sie eine Förderung beantragen.