Leistungen aus dem Bildungspaket
Menschen unter 25 Jahren, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, können auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Beschreibung
Zu beachten:
Bei den Bildungsleistungen gibt es für den Personenkreis des SGB XII und des AsylbLG keine entsprechende Altersgrenze.
Leistungen im Bereich Bildung und Teilhabe (BuT)
- Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte, soweit es dort angeboten wird
- Übernahme der Kosten für eintägige und mehrtägige Ausflüge in der Schule oder Kindertageseinrichtung
- Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht in Höhe von maximal 15 Euro für Gruppen- und maximal 25 Euro für Einzelunterricht pro Schulstunde (= 45 Minuten)
- Übernahme der Kosten für die Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten in Höhe von pauschal 15 Euro pro Monat (nur bis zum 18. Geburtstag)
- Übernahme der Kosten für Schulbedarf in Höhe von insgesamt 195 Euro pro Schuljahr
- Schulwegbeförderung
Wo beantragen Sie die Leistungen
Sie beantragen die Leistungen für Bildung und Teilhabe, ohne die Leistung für Lernförderung, automatisch bei jeder Neu- oder Weiterbewilligung Ihres Bürgergeldes oder Ihrer Leistungen nach dem SGB XII oder Ihrer Leistung nach dem AsylbLG.
Dazu müssen Sie die Anlage BuT (SGB II und XII) oder Anlage BuT-AsylbLG ausfüllen, um Ihre Ansprüche zu konkretisieren. Bei Bezug von Wohngeld und, oder Kinderzuschlag sind die Leistungen extra mit dem Antragsformular zu beantragen.
Sie können die Anlage BuT (bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII) und das Antragsformular (bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag) hier als beschreibbare PDF-Datei herunterladen und die Leistungen schriftlich in Ihrem Sozialbürgerhaus beantragen.
SGB II-Leistungsbezieher*innen können die gespeicherte pdf-Datei direkt bei Jobcenter.digital in ihrem Benutzerkonto hochladen.
Die Anlage BuT-AsylbLG können Sie ebenfalls hier als beschreibbare PDF-Datei herunterladen und die Leistungen beim Amt für Wohnung und Migration, Werinherstraße 89, 81541 München beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die beizufügenden Nachweise immer die Kontoverbindung der Einrichtung oder des Vereins beziehungsweise der Musikschule enthalten müssen.
Erklärvideo
Informationen zu Bildung und Teilhabe stehen auch in einem Erklärvideo zur Verfügung.
Besondere Anlaufstellen
- Gehörlose Münchner*innen wenden sich an den Sozialdienst für Gehörlose.
- Münchner*innen ohne eigene Wohnung wenden sich an die Zentrale Wohnungslosenhilfe.
Voraussetzungen
Menschen unter 25 Jahren, die Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen oder deren Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Benötigte Unterlagen
Aktueller Bescheid über Leistungen nach dem
- SGB II,
- SGB XII,
- Asylbewerberleistungsgesetz.
-
Wohngeld
oder - Kinderzuschlag.
Rechtliche Grundlagen
- § 28 SGB II
- § 34 SGB XII
- § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- §§ 2 beziehungsweise 3 AsylbLG