Beistandschaft führen

Beistandschaft: gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Kindesunterhalt.

Beschreibung

Beistandschaft: gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Kindesunterhalt.

  • Alleinsorgeberechtigte und - bei gemeinsamer Sorge - alleinerziehende Elternteile, können beim Stadtjugendamt schriftlich eine kostenlose Beistandschaft für ihr Kind beantragen.
  • Dabei vertritt das Stadtjugendamt das Kind gesetzlich bei der Feststellung der Vaterschaft und/ oder bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes.
  • Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt.
  • Die Beistandschaft kann durch schriftlichen Antrag des alleinsorgeberechtigten bzw. alleinerziehenden Elternteils jederzeit beendet werden.
  • Voraussetzung: das Kind ist minderjährig und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. Zudem lebt das Kind bei einem alleinerziehenden bzw. allein sorgeberechtigten Elternteil.

Benötigte Unterlagen

bitte im konkreten Einzelfall vorab telefonisch erfragen

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Aufgrund eines hohen Arbeitsaufkommens und wegen Personalmangel muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.
Sofern bereits eine Beistandschaft besteht, bitten wir Sie, in der Zwischenzeit von Sachstandsanfragen abzusehen, weil sie die Bearbeitung weiter verzögern.

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Grundlagen

§§ 1712 ff BGB sowie § 55 SGB VIII

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Beistandschaften

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Beistandschaften

Werner-Schlierf-Straße 9
81539 München

Fax: +49 89 233-67531

Adresse

Werner-Schlierf-Straße 9
81539 München

Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 9 bis 12 Uhr

Mittwoch 13 bis 15 Uhr nur telefonisch unter +49 89 233-67514

Termine mit Ihrer Sachbearbeitung: Nach Vereinbarung

Hinweis: Am 07.11.2024 ist der Beratungsdienst geschlossen.

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze


Parkmöglichkeiten sind nur sehr eingeschränkt vorhanden und direkt vor dem Dienstgebäude kostenpflichtig

barrierefreier Zugang, behindertengerechte Aufzüge im Haus

Anfahrt

Parkplätze vorhanden

Anfahrt mit MVV

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